Bundesverband Windenergie (BWE)
Drei Fragen an den Präsidenten des Bundesverbandes WindEnergie, Hermann Albers
Berlin (ots)
Gestern fiel der Gesetzentwurf zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen in der Anhörung des Deutschen Bundestages durch. Am Freitag kommt der Bundesrat zusammen und wird dabei auch zum Entwurf des EEG 2014 Stellung nehmen. Anfang Juni finden im Bundestag die Anhörungen zu diesem Entwurf statt. Was erwarten Sie von den Abgeordneten?
Das EEG war immer ein Parlamentsgesetz. Die Abgeordneten dürfen sich jetzt nicht mundtot machen lassen. Wir stehen in der Tat vor der wichtigen Aufgabe, die Energiewende auf dem richtigen Gleis zu halten. Ich hoffe, dass die Abgeordneten - auch in Kenntnis der Situation in den Wahlkreisen - aktiv werden. Die Energiewende stärkt die Wertschöpfung in Deutschland und ist ein wichtiger Innovationstreiber. Gerade die Windbranche leistet dabei mit einem Exportanteil von 67 Prozent einen hohen Beitrag zum Erfolg von "Made in Germany". Hierfür brauchen wir einen stabilen Heimatmarkt.
Was fordern Sie konkret?
Wir brauchen einen wirklichen Vertrauensschutz. Deshalb gehört der Stichtag gestrichen. Mindestens muss der 22.1. als Tag der Einreichung der Antragsunterlagen für die BImSchG-Genehmigung gelten. Darüber hinaus brauchen wir eine Verordnungsermächtigung, die sicherstellt, dass es einen Ersatz für die Streichung des Grünstromprivilegs geben kann. Und schließlich gilt es, den Automatismus bei Ausschreibungen zu stoppen. Bei diesem Thema muss es ein Zurück zum Koalitionsvertrag und zwingend eine Mitsprache des Bundesrates bei weiteren gesetzlichen Regelungen geben.
Droht die Politik dem Wind die Luft zu nehmen?
Die Politik muss sich vor Augen führen, welche Folgen einzelne Regelungen haben. Die Länderöffnungsklausel ist geeignet, die möglichen Flächen gegen Null zu drücken. Ein so erzwungenes Aus für den Ausbau der preiswerten Windenergie an Land stellte die Energiewende ganz grundsätzlich in Frage. Deshalb kann es nach der gestrigen Anhörung nicht heißen: Augen zu und durch.
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