Sturmtief Gerda sorgt für Wirbel
Was ist versichert ?
Köln (ots)
Sturmtief Gerda hat am gestrigen Montag besonders in Süddeutschland etliche Schäden angerichtet. Betroffene sollten Sturmschäden möglichst schnell bei ihrer Versicherung melden, empfiehlt Experte Daniel Meiß von AXA. Für abgedeckte Dächer, eingeschlagene Fensterscheiben und abgebrochene Schornsteine sowie Folgeschäden durch eindringenden Niederschlag kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden am Wohnungsinventar. Beschädigungen an Autos und Motorrädern, beispielsweise durch umknickende Bäume oder aufgewirbelte Gegenstände, deckt die Kasko-Versicherung ab - meist abzüglich der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung.
Angesichts weiterer Sturmwarnungen für Mittwoch rät Experte Meiß von AXA zu Vorsichtsmaßnahmen: auf Terrasse, Balkon oder Fensterbrett keine Gegenstände stehen lassen, die ein Sturm aufwirbeln oder umwerfen kann. Herunterfallende Blumenkübel beispielsweise können nicht nur Schachschaden anrichten, sondern auch Passanten in Gefahr bringen.
Private Haushalte können sich gut absichern
Trotz alljährlich wiederkehrender Stürme sind wirtschaftliche Schäden nur teilweise durch Versicherungen abgedeckt. Schätzungen der Münchner Rückversicherung seit 1990 haben ergeben: Nur bei elf der 20 heftigsten Stürme waren mehr als 50 Prozent der wirtschaftlichen Gesamtschäden versichert. An den Beispielen der Stürme Jeanette (2002), Wiebke (1990) und Lothar (1999) zeigen sich die Differenzen deutlich: Bei Jeanette waren 66 Prozent der Gesamtschäden von 1,5 Milliarden US-Dollar versichert, bei Wiebke 50 Prozent von 1,2 Milliarden US-Dollar und bei Lothar sogar nur 40 Prozent von 1,6 Milliarden US-Dollar. Allerdings sind darin beispielsweise auch Waldschäden enthalten, die bis 2000 in der Regel nicht versichert werden konnten. Private Hausalte haben es da leichter: Sie können sich auf Wohngebäude-, Hausrat- und Kasko-Versicherung verlassen.
Was die Versicherung zahlt
Sturm beginnt nach der so genannten Beaufort-Skala ab Windstärke 9. Versicherungen zeigen sich bei der Anerkennung von Sturmschäden kundenfreundlicher: Sie zahlen bereits bei "stürmischem Wind" der Stärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten von mehr als 62 Kilometern pro Stunde. Vor solchen Schäden kann sich jeder schützen. Doch in Preis und Leistungen unterscheiden sich die Angebote deutlich - ein Vergleich lohnt sich also. "Man sollte bei der Wohngebäudeversicherung überprüfen, ob auch Gebäudezubehör wie Antennen, Satellitenschüsseln oder Markisen enthalten sind", empfiehlt Experte Daniel Meiß. Die Wohngebäudeversicherung von AXA beispielsweise zahlt auch für umgekippte Bäume, die beseitigt werden müssen.
Auch Autos und Motorräder sind über die Kasko-Versicherung gegen Sturmschäden abgesichert: Die Teilkasko-Versicherung reguliert Schäden, wenn beispielsweise ein Baum auf das Auto kippt oder herumfliegende Äste die Karosserie beschädigen. Größeren Schutz bietet eine Vollkasko-Versicherung. Die zahlt auch für Beschädigungen am eigenen Fahrzeug nach vom Sturm bedingten Fahrfehlern. In der Regel zieht die Kaskoversicherung eine individuell vereinbarte Selbstbeteiligung ab.
Folgeschäden vermeiden
Undichte Dächer und eingeschlagene Fensterscheiben - da kommt es schnell zu Folgeschäden. Beschädigt eindringende Nässe zum Beispiel teure Teppiche oder wertvolle Möbel, kommt dafür die Hausratsversicherung auf. Dabei sollte der Versicherte die Folgeschäden möglichst gering halten. Deshalb Beschädigungen unmittelbar nach dem Sturm zumindest provisorisch abdichten.
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
Versicherungsexperte Meiß von AXA empfiehlt, vor Stürmen die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen: Wenn der Wetterbericht einen Herbststurm ankündigt, alle Fenster und Türen fest schließen, Blumenkübel und andere Gartenutensilien in Sicherheit bringen oder befestigen. Wer in den nächsten Tagen in Urlaub fährt, kann außerdem dafür sorgen, dass Freunde, Nachbarn oder Verwandte nach Stürmen im Haus oder der Wohnung nach Beschädigungen sehen können. So lässt sich ein möglicher Schaden zumindest begrenzen.
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