Alle Storys
Folgen
Keine Story von AXA Konzern AG mehr verpassen.

AXA Konzern AG

Schutz für die Lieblingsliege
Gartenmöbel sind attraktive Beute für Langfinger

Köln (ots)

Ob Balkon, Terrasse oder Garten - bei den ersten
Sonnenstrahlen zieht es die Deutschen an die frische Luft. Ein
Frühstück im Freien oder eine Grillparty sind gute Anlässe, um die
Gartenmöbel endlich wieder vom Speicher zu holen. Die werden dann
erst mal ordentlich geputzt: Je nach Geschmack kann man Teakholzmöbel
mit einem speziellen Öl einreiben - das pflegt und gibt ihnen ihre
dunkle Farbe zurück. Gartenmöbel aus Kunststoff wischt man am besten
mit einem feuchten Lappen ab - spezielle Pflegelotionen bringen das
Weiß zurück.
Wenn Tisch und Stühle wieder richtig schick aussehen, sind gerade
hochwertige Modelle eine leichte Beute für Diebe - vor allem nachts.
In der normalen Hausratversicherung sind Gartenmöbel nur versichert,
wenn sie zum Beispiel in einer verschlossenen Garage oder im
abgeschlossenen Keller aufbewahrt werden, solange man sie nicht
benutzt. Der Diebstahl von Balkon oder Terrasse ist nur abgedeckt,
wenn der Dieb klettern muss, um an seine Beute zu gelangen. Dies ist
dann ein so genannter Einbruchdiebstahl.
Versicherung zahlt neue Möbel
Einige Anbieter - wie zum Beispiel AXA - bieten jedoch
Zusatzbausteine an. "Mit diesem Schutz lassen sich auch Gartenmöbel
absichern, die entwendet werden, ohne dass ein Einbruchdiebstahl
vorliegt", erklärt Daniel Meiss, Experte für Hausratversicherungen
bei AXA. Die Zusatzversicherung ersetzt im Schadenfall die
Gartenmöbel bis zu einer Höhe von einem Prozent der gesamten
Hausratversicherungssumme. Bei einer Versicherung über 50.000 Euro
beispielsweise sind Tisch und Stühle bis zu einer Summe von 
500 Euro mitversichert. Erstattet wird der Neuwert: Das ist der
Preis, den man bezahlen muss, um gleichwertige neue Möbel zu kaufen.
Der Versicherte übernimmt im Schadenfall lediglich eine
Selbstbeteiligung von 50 Euro. Bei der AXA Versicherung sind übrigens
auch Rasenmäher, Grill und Gartenwerkzeuge mitversichert.
Tipps
Wer eine Hausratversicherung hat, die den einfachen Diebstahl von
Gartenmöbeln einschließt, kann beruhigt in die Sommer-Saison starten.
Dennoch gilt es, einige Dinge zu beachten:
  • Wer für einen längeren Zeitraum nicht zu Hause ist - etwa wegen einer Urlaubsreise - oder die Möbel aus einem anderen Grund länger nicht benutzt, sollte sie auf jeden Fall einschließen, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
  • Werden ein oder mehrere Gartenmöbel gestohlen, ist es wichtig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Auch die Versicherung muss umgehend von dem Diebstahl erfahren - so ist gewährleistet, dass sie den Schaden schnell regulieren kann.

Pressekontakt:

AXA Konzern AG
Konzernkommunikation
Sabine Lafrenz
Gereonstraße 71
D-50670 Köln
Tel.: (0221) 148 - 31374
Fax: (0221) 148 - 30044
E-Mail: sabine.lafrenz@axa.de

Original-Content von: AXA Konzern AG, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: AXA Konzern AG
Weitere Storys: AXA Konzern AG
  • 19.05.2004 – 11:14

    AXA informiert: Elektro-Scooter müssen versichert werden

    Köln (ots) - Ob Schulkind, Student oder Manager: Immer mehr Deutsche nutzen Elektro-Scooter, um schneller von A nach B zu kommen - im morgendlichen Großstadtgetümmel genauso wie in der Kleinstadt, wo der Bus nur alle halbe Stunde kommt. Ein Grund für den Boom der Kickboards mit Hilfsmotor sind die gesunkenen Preise - heute sind die Flitzer schon für weniger als hundert Euro zu haben. Doch Vorsicht: Bei ...