Paritätischer Wohlfahrtsverband
Paritätischer Wohlfahrtsverband: Kommunale Haushalte nicht auf Kosten hilfsbedürftiger Menschen sanieren
Berlin (ots)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bemühen, die durch ein Kommunales Entlastungsgesetz (KEG) drohenden Einschnitte bei sozialen Leistungen abzuwenden. Die Regierung hat den vom Bundesrat vorgelegten KEG-Entwurf im Wesentlichen abgelehnt, weil mit ihm gravierende Leistungseinschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen verbunden wären.
"Die kommunalen Finanzen dürfen nicht auf Kosten hilfsbedürftiger Menschen saniert werden", sagte Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Er appellierte an den Bundestag, sich der Stellungnahme der Bundesregierung anzuschließen und den Gesetzentwurf nicht passieren zu lassen. Eine Umsetzung des KEG laufe darauf hinaus, dass durch eine Finanzkraftklausel individuelle Rechtsansprüche hilfsbedürftiger Menschen unter einen Kostenvorbehalt gestellt würden, erklärte Schneider. "Die Folge wäre eine Hilfe nach Kassenlage."
Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband sei es unverständlich, wie der Bundesrat sich dafür aussprechen konnte, das Wunsch- und Wahlrecht faktisch abzuschaffen, sagte der Hauptgeschäftsführer. Noch vor wenigen Jahren habe der Bundesrat im Rahmen der Gesetzgebung zum Sozialgesetzbuch IX beschlossen, dass Menschen mit Behinderung ein selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden soll. Schneider: "An diesen Anspruch legt der Bundesrat nun selbst mit dem KEG-Entwurf die Axt." Auch in der Kinder- und Jugendhilfe führten Leistungseinschränkungen nur zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme.
Pressekontakt:
Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 0 30/2 46 36 302 oder
Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell