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Paritätischer Wohlfahrtsverband

Paritätischer Wohlfahrtsverband unterstützt Musterklage gegen Sozialhilfe-Regelsatz

Berlin (ots)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) will eine
Musterklage gegen den Sozialhilfe-Regelsatz auf den Weg bringen. Dies
teilte der Verband vor einem für Freitag festgesetzten
Expertenkolloquium zur Sozialhilfe mit. Mit Fondsmitteln soll der
juristische Beistand für eine Klägerin oder einen Kläger beim Gang
vor Gericht und gegebenenfalls bis nach Karlsruhe finanziert werden.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält die Höhe des
Sozialhilferegelsatzes und die davon abgeleitete Grundsicherung für
Erwerbslose für zu niedrig und für nicht verfassungskonform.
Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II müssen nach Berechnungen des DPWV
um 19 Prozent erhöht werden, um die die 4,6 Millionen Betroffenen vor
Armut zu schützen. Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider: "Wir
brauchen Regelsätze, die ein Leben ohne Armut ermöglichen.
Stattdessen haben wir Regelsätze, die Armut verschärfen." 
Der Verband hat die Methode zur Berechnung des derzeit geltenden
Regelsatzes von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II bereits mehrfach
kritisiert und hält es für dringend geboten, die Verfassungsmäßigkeit
der Regelsatzhöhe zu prüfen. Der DPWV kann eine solche Klage nicht
anstrengen, wohl aber einen Kläger unterstützen.
Der Verband fordert eine fachlich fundierte Neuberechnung der
Regelsätze von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Wie diese
aussehen soll, diskutiert er am Freitag, 24. Juni 2005, mit
Expertinnen und Experten bei einem Kolloquium in Berlin.
Die wichtigsten Aspekte des Kolloquiums (11 bis 17 Uhr)
werden im Rahmen eines Pressegesprächs mit den teilnehmenden Experten
vorgestellt:
am Freitag, 24. Juni, 2005, um 13.00 Uhr
   im Konferenzzentrum Monbijou,
   Oranienburger Straße 13-14, 
   10178 Berlin.
Teilnehmende am Expertentreffen zum Thema 
   "Anforderungen an die künftige Bemessung des Regelsatzes in der 
   Sozialhilfe" sind:
Peter Semrau, Bundesministerium für Gesundheit und soziale
   Sicherung (Die Regelsatzverordnung vom Mai 2004 - Darstellung und
   Bewertung durch die Bundesregierung),
Dr. Ulrich Schneider, DPWV (Die Kritik des Paritätischen
   Wohlfahrtsverbandes an der Regelsatzverordnung),
Prof. Dr. Renate Bieritz-Harder, Fachhochschule Oldenburg
   (Verfassungsrechtliche Anforderungen an Bemessung und Festlegung
   des Regelsatzes),
Prof. Dr. Frank Nullmeier, Universität Bremen
   (Demokratisch-legitimatorische Anforderungen an die Festlegung des
   Regelsatzes),
Prof. Dr. Walter Hanesch, Fachhochschule Darmstadt
   (Fachlich-methodische Anforderungen an die Bemessung des
   Regelsatzes).

Pressekontakt:

Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 030/246 36 302
oder Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell

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