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BERLINER MORGENPOST: Kommentar zu Jugendgewalt und zum Buch der toten Richterin Kirsten Heisig

Berlin (ots)

Welche eine Tragik. Die mutige Richterin, die nicht achselzuckend hinzunehmen bereit war, dass jugendliche Rechtsbrecher durch zu viel Nachsicht ungebremst in eine kriminelle Karriere abstürzen, ist viel zu früh am eigenen Leben gescheitert. Kirsten Heisig trieb ein hoher Anspruch an. Sie hat wachgerüttelt, sie hat gewarnt, als Jugendrichterin durchgegriffen. Political Correctness war ihre Berufung nicht. Das hat ihr nicht nur Zustimmung gebracht. Vor allem im regierenden politischen Raum Berlins wuchs die Skepsis, ihr Neuköllner Modell im Bezirk und darüber hinaus auszuweiten. Zweifel bei allzu vielen juristischen Kollegen kamen dazu. Weil die Realität des kriminellen Jugend- Alltags den Bedenkenträgern in Politik und Justiz täglich widerspricht, gilt es gegenüber Frau Heisig, aber auch gegenüber allen Berlinern eine Verpflichtung einzulösen: Ihr Erbe darf nicht verspielt werden. Wie das Gewaltmonopol des Staates bis hin zur Lächerlichkeit strapaziert wird, haben gerade wieder die kaum dem Kindesalter entwachsenen Heroin- Dealer vorgemacht. Ein Rechtsstaat, der Jugendkriminalität allzu oft zum Kavaliersdelikt degradiert, schreckt nicht ab. Jugendkriminalität muss endlich umfassend vorbeugend wie unnachsichtig bekämpft werden. So, wie es Jugendrichterin Heisig aus bitterer Erfahrung auf den Punkt gebracht hat. Soziale Benachteiligungen oder Missstände allein dürfen nicht taugen für falsche Entschuldigungen und juristische Nachsicht. Südafrika ist nicht gerade ein Exempel für Rechtsstaatlichkeit. Aber das Land mit seiner besonders hohen Kriminalitätsrate, insbesondere unter Jugendlichen, hat während der Fußball WM vorbildlich bewiesen, wie es auch gehen kann. Dass die von vielen befürchtete Diebstahls- und Gewaltorgie verhindert wurde, war kein Zufall, sondern wohl organisiert. Einerseits durch verstärkten Polizeieinsatz, vor allem aber durch legitimierte Schnellgerichte, die abschreckende Wirkung zeigten. Schnellgerichte sind auch in Deutschland Teil der Rechtsprechung. Es gab sie während der WM 2006, es gibt sie jedes Jahr während der 1. Mai Demonstrationen und es gibt sie beispielsweise dauerhaft in Tempelhof, wenn es um Bagatellfälle und einen reuigen Täter geht. Schnellgerichte sind also mit einem rechtsstaatlichen System sehr wohl vereinbar. Warum diese nicht weiterentwickeln und ausbauen, da jeder weiß, dass vor allem bei jugendlichen Ersttätern die wirksamste Strafe die ist, die auf dem Fuße folgt? Gewiss, Kirsten Heisig war ehrgeizig. Nicht zum eigenen Vorteil. Sie war es für die Gesellschaft, auch für die Jugendlichen, über die sie zu urteilen hatte. Ihr Ehrgeiz lag darin, sie von der schiefen Bahn zurückzubringen, andere gar nicht erst auf sie abrutschen zu lassen. Dieses Ziel bleibt Herausforderung über ihren Tod hinaus. Politik und Justiz müssen dafür bereit sein, ausgetretene, fehl leitende juristische Pfade zu verlassen.

Pressekontakt:

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CvD Matthias Heine
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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