BERLINER MORGENPOST: Eine kluge Entscheidung der Verfassungsrichter Christine Richter über das späte und überraschende Urteil im Fall Landowsky
Berlin (ots)
Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht für eine Überraschung gesorgt: Es kippte gestern das Urteil zur Berliner Bankenaffäre. Und rehabilitierte damit den ehemaligen Chef der Berlin Hyp und früheren CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky. Der 68-Jährige sagte gestern nicht viel, aber das, was er sagte, drückt seine ganze Genugtuung und seine Missachtung der Berliner Justiz aus. Verständlicherweise. Denn das Berliner Landgericht und vor allem die Staatsanwältin Vera Junker - aktives SPD-Mitglied - haben stets den Eindruck erweckt, dass Landowsky und einige andere Bankmanager um jeden Preis verurteilt werden müssen. Vor allem die Symbolfigur Landowsky, der bei vielen Menschen in Berlin als der Übeltäter schlechthin, als Alleinschuldiger für die Bankenkrise gilt. Viele Jahre wurde ermittelt, wurden Beweise gesucht, um Landowsky die Schuld an den Problemen der Bankgesellschaft nachzuweisen. Der Prozess dauerte zwei Jahre, im März 2007 wurde Landowsky dann verurteilt - zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Weil er und die anderen Manager Kredite genehmigt hatten, die zu riskant waren, weil sie Warnungen ignoriert hätten, weil sie der Bank geschadet hätten. Der Schaden? Dieser wurde - nun, das kam Beobachtern auch schon in der damaligen Urteilsbegründung merkwürdig vor - auf 1,5 Millionen Euro beziffert. In dieser Höhe, so das Gericht, hätten Landowsky & Co das Vermögen der Bank gefährdet. 1,5 Millionen Euro? Musste die Bankgesellschaft - zu der die Berlin Hyp zählte - nicht mit einer Milliardenbürgschaft durch das Land Berlin gerettet werden, weil bei den Immobiliengeschäften so viel schiefgelaufen war? Sie musste, deshalb erschien die vom Gericht festgestellte Schadenssumme ja so unangemessen. Das Bundesverfassungsgericht hat genau diesen Punkt jetzt auch aufgegriffen: Es genügt eben nicht, dass man einen Schaden - juristisch "Gefährdungsschaden" - annimmt, man muss ihn auch wirtschaftlich nachvollziehbar, also konkret darstellen. Die Verfassungsrichter geben sogar den Hinweis, dass ein Sachverständiger hinzugezogen werden müsse. Wie peinlich für das Berliner Landgericht und die Staatsanwältin. Damit keine Zweifel aufkommen: Sicherlich hat Landowsky im Jahr 2001 eine maßgebliche Rolle im CDU-Spendenskandal und bei der Bankenkrise gespielt. Er hat die Spende der Aubis-Manager angenommen, er hat als Berlin-Hyp-Chef eben diesem Aubis-Unternehmen die Kredite mitbeschafft. Er war maßgeblich am Kurs der Berliner Bankgesellschaft beteiligt, sich als Global Player zu gerieren und unvorstellbare Rundum-sorglos-Fonds aufzulegen - am Ende konnte sie nur mit Landesmitteln vor dem Aus gerettet werden. Das alles rechtfertigt aber keinen politischen Prozess - weder gegen Landowsky noch gegen irgendeinen anderen Manager. Das Bundesverfassungsgericht hat eine kluge Entscheidung getroffen.
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