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BERLINER MORGENPOST: Nicht nur Recht, auch gerecht - Leitartikel

Berlin (ots)

Was ist unserer Gesellschaft Zivilcourage wert? Im Fall um den gewaltsamen Tod des Münchner Geschäftsmannes Dominik Brunner vor knapp einem Jahr hat das Münchner Landgericht jetzt eine Antwort gegeben: Wer einen Menschen zu Tode bringt, der andere schützen will, ist ein Mörder. Die Richter haben all die Einwände gegen eine Bewertung der Tat als Mord verworfen. Ob Brunners unerkannte Herzerkrankung oder die Tatsache, dass er als Erster zuschlug - es half den Angeklagten nicht. Die Vehemenz der dem Prozess vorangegangenen Diskussion war auch eine Folge des makellosen Heldenbildes, das sich die Öffentlichkeit - sekundiert von einem voreiligen Staatsanwalt und wenig reflektierten Medienberichten - unmittelbar nach der Tat geschaffen hatte. Solche Gewissheiten, das hat die Verhandlung noch einmal gezeigt, haben vor Gericht keinen Bestand. Weil es im Gerichtssaal um Menschen geht, nicht um Bilder. Das Münchner Landgericht zeigte sich von der Diskussion indes unbeirrt. Sein Urteil ist deswegen nicht nur Recht, sondern auch gerecht. Es basiert auf zwei Feststellungen. Erstens: Kein Täter hat Anspruch auf ein gesundes Opfer. Zweitens: In Notwehr kann auch ein Verteidigungsschlag gerechtfertigt sein. Für die Familie des getöteten Managers Brunner, die seine posthume Mystifizierung nie gewollt hat, bedeutet der Richterspruch eine Rehabilitierung des Andenkens an ihren Sohn. Aber auch als Signal an die Gesellschaft ist das Urteil nicht zu unterschätzen. Zivilcourage, einer der Garanten für eine funktionierende Wertegemeinschaft, ist ein kostbares, ein seltenes Gut. Wir sollten jene ehren, die diesen Mut ohne staatlichen Auftrag und selbst um den Preis ihrer Unversehrtheit fassen. Dominik Brunner hat mit seiner selbstlosen Tat Standards gesetzt. Es kann niemandem abverlangt werden, sein Leben für andere zu riskieren. Aber es gibt auch keine Entschuldigung mehr, im Notfall wegzusehen. Ein Anruf bei der Polizei oder der Versuch, unter anderen Zeugen Verstärkung zu finden - es gibt immer Möglichkeiten der Hilfe, ohne sich direkt in Gefahr zu bringen. Wenn wir das als Lehre aus dem Fall Brunner begreifen, dann war sein Tod nicht umsonst. Aber wie sollen wir nun mit jugendlichen Gewalttätern umgehen? Auch darauf hat das Münchner Landgericht im Fall Brunner eine Antwort gegeben: Sie gehören hart bestraft, aber dennoch sollte man ihnen noch eine Chance zur Entwicklung geben. Die Richter haben beide Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, auch den zur Tatzeit bereits volljährigen Haupttäter Markus S. Wäre er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden, hätte er "lebenslänglich" hinter Gittern gehen müssen. Nun sind es neun Jahre und zehn Monate.

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