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BERLINER MORGENPOST: Kein Grundrecht auf eine globale Horror-Show - Leitartikel von Hajo Schumacher

Berlin (ots)

Man mag es sich kaum vorstellen, wie der Irre in seiner Zelle seit Monaten die eitlen Posen einstudiert hat, die Sprüche, den Blick. "Jetzt beginnt die Propaganda", soll Anders Breivik bei seiner Festnahme gesagt haben. Er hat Wort gehalten. So kaltblütig, wie er den Massenmord plante, so gnadenlos zieht er nun seine offenkundig auf Wirkung hin eingeübte Show ab. Er weiß: Die Welt schaut zu. Die Medien machen mit. Die Menschen weiden sich. Er ist der Star des Grauens. Die Tat war womöglich eine Art Bühnenbau, nicht Ende, sondern Anfang eines teuflischen Plans, der gleichwohl viel Einsicht in die widersprüchlichen Mechanismen moderner, offener Gesellschaften zeigt. Das haben wir nun begriffen. Redakteure, Eltern, Psychologen, Demokraten fragen sich seither: Wie umgehen mit diesem Prozess, diesen Bildern, diesem triumphierenden Schwachkopf? Wo sind die Grenzen von Recht und Anstand und Qual und Wahnsinn? Natürlich hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, über das Massaker informiert zu werden. Für Angehörige, so sagen Trauma-Forscher, könne das Verfolgen des Prozesses sogar eine positive Wirkung entfalten. Das Grauen wird noch einmal erlebt, der Täter zugleich aber bestraft und somit ein formaler Schlussstrich gezogen, der zumindest die Chance auf ein emotionales Verarbeiten ermöglicht. Dass Breivik sich in zweideutigen Gesten übt, wird beim Bewältigen nicht helfen. Auf der anderen Seite steht Breivik selbst, und er hat die Falle weithin sichtbar aufgestellt. Selbst in einem Moment, da das normale menschliche Empfinden Anflüge von Reue erwartet, Einsicht, Mitgefühl, da brüllt der Mörder die Welt frech an: Spielt doch Euer Spiel; ich aber spiele meines. Und in Wirklichkeit spielt ihr alle mit. Leider hat er Recht. Keine Zeitung, kein Sender, der ihm nicht das gab, was er wollte - Aufmerksamkeit. Bei allem Respekt vor den tapferen Norwegern und ihrem besonnenen Regierungschef Stoltenberg, die sich von ihren demokratischen und liberalen Traditionen auch durch einen Breivik nicht abbringen lassen wollen, täten die Entscheider in Norwegen gut daran zu überlegen, ob die breite Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wird aus dem Gerichtssaal. Angehörige und Menschen mit einem berechtigten persönlichen Interesse dürfen der Verhandlung natürlich weiterhin beiwohnen. Bilder allerdings oder Einlassungen in Echtzeit braucht die Welt nun wirklich nicht. Es gibt Gerichtszeichner, es gibt Protokollführer, es gibt genügend Quellen, aus denen die Öffentlichkeit sich bedienen kann. Dem Grundrecht auf Informationsfreiheit ist mithin genüge getan. Live-Show ist nicht nötig. Es wäre der Liberalität zuviel, Breivik weiterhin auf den Leim zu gehen. Natürlich weiß eine selbstbewusste Gesellschaft, den Hohn und die Verachtung einzuordnen. Aber um den therapeutischen Effekt für uns alle geht es nicht länger. Wichtiger wäre es nun, dem Täter das zu entziehen, was ihm am meisten bedeutet: Millionen Zuschauer in aller Welt. Es gibt kein Grundrecht auf eine globale Horror-Show. Deswegen sollte man sie einfach verhindern.

Pressekontakt:

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Chef vom Dienst
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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