Das nächste Experiment
Kommentar von Isabell Jürgens zum "Vergesellschaftungsgesetz"
Berlin (ots)
Kurzform: Die Regierungsparteien sollten diesmal genau prüfen, ob sie ein Gesetz unterstützen, das wohl eher in die Kategorie "Wünsch-dir-was" fällt. Denn entschädigt werden sollen die Unternehmen laut vorgelegtem Entwurf nicht mit Geld, sondern mit Schuldverschreibungen weit unter dem Marktwert der Wohnungen. Ganz abgesehen von diesem fragwürdigen Entschädigungskonstrukt bleibt offen, wie überhaupt eine Enteignung von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin verfassungskonform sein soll. Mit einem "Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum (Vergesellschaftungsgesetz - VergG)" droht Berlin, wie schon beim Mietendeckel, die nächste Watsche vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Der vollständige Kommentar: Kaum hatte die Berliner Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" am Montag ihren Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt, liefen auch schon die ersten Kommentare aus der rot-rot-grünen Regierungskoalition ein. Linke und Grüne begrüßten den vorgelegten Entwurf - nur die Sozialdemokraten blieben auffällig still. Wer genau hinschaut, kann zwischen Beifallsbekundungen auch eine gewisse Skepsis herauslesen. Besonders bei den Grünen: "Es ist gut, dass die Initiative nun einen konkreten Entwurf vorlegt: Diesen können und werden wir in Ruhe dahingehend prüfen, ob er rechtlich gangbar, geeignet und mit den für uns in unserem Wahlprogramm festgelegten Kriterien vereinbar ist", schrieb Werner Graf, Landesvorsitzender der Grünen.
Die Regierungsparteien sollten in der Tat diesmal genau prüfen, ob sie ein Gesetz unterstützen, das wohl eher in die Kategorie "Wünsch-dir-was" fällt. Denn entschädigt werden sollen die Unternehmen laut vorgelegtem Entwurf nicht mit Geld, sondern mit Schuldverschreibungen weit unter dem Marktwert der Wohnungen - orientiert an einer Ertragsmiete von 4,o4 Euro je Monat und Quadratmeter -, weil dies nach Auffassung der Initiative die Nettokaltmiete ist, die sich armutsgefährdete Haushalte gerade noch so leisten können.
Ganz abgesehen von diesem fragwürdigen Entschädigungskonstrukt bleibt offen, wie überhaupt eine Enteignung von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin verfassungskonform sein soll. Mit einem "Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum (Vergesellschaftungsgesetz - VergG)" droht Berlin, wie schon beim "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)", besser bekannt als Mietendeckel, jedenfalls die nächste Watsche vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
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