Berliner Morgenpost: Staatsanwalt ermittelt gegen BVG-Vorstände
Berlin (ots)
In der Affäre um überhöhte Gehälter bei der BVG hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ausgeweitet. Nachdem bislang lediglich ein Überprüfungsverfahren lief, wurde nun ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Betroffen sind laut Justizpressestelle fünf derzeitige und ehemalige Vorstandsmitglieder. Nach Informationen der Berliner Morgenpost sind aus dem derzeitigen Vorstand dessen Vorsitzender Andreas Graf von Arnim sowie das für Personalfragen zuständige Mitglied Hilmar Schmidt-Kohlhas betroffen. Bei den ehemaligen Mitgliedern soll es sich um den früheren Vorstandschef Rüdiger vorm Walde, Joachim Niklas und Hans-Heino Dubenkropp handeln. Bei den Ermittlungen gehe es um den Anfangsverdacht der Untreue, sagte Frank Thiel, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das ist ein Startschuss, der Ausgang des Verfahrens ist aber völlig offen, betonte der Sprecher. Die weitere Prüfung der umfangreichen Unterlagen werde wohl einige Wochen, wenn nicht Monate, dauern. Hintergrund der ausgeweiteten Ermittlung ist offenbar die drohende Verjährung eines Vorstandsbeschlusses von Juli 1999. Damals hatte das BVG-Führungsgremium unter seinem Vorsitzenden Rüdiger vorm Walde außertariflich bezahlte Verträge grundsätzlich gestattet. Fraglich ist, ob dies in einer Anstalt öffentlichen Rechts zulässig ist. Ausgelöst wurden die staatsanwaltschaftlichen Aktivitäten durch mehrere Anzeigen gegen den amtierenden BVG-Vorstand, nachdem der Landesrechnungshof insbesondere die Gehälter der zweiten Führungsebene kritisiert hatte. Die Zahl der außertariflich (AT) bezahlten Mitarbeiter hatte sich seit 1993 auf 82 verzehnfacht, während das Unternehmen fast die Hälfte seiner Belegschaft abbauen musste. Den Rechnungsprüfern zufolge wird das Betriebsergebnis des Landesunternehmens durch die erhebliche Ausweitung der AT- Angestellten und deren deutlich überhöhte Gehälter jährlich mit mindestens 2,8 Millionen Euro zusätzlich belastet. Die derzeitige BVG-Spitze hatte stets darauf verwiesen, dass es sich bei außertariflichen Verträgen ganz überwiegend um Altlasten aus der Zeit vor von Arnims Antritt im Jahr Oktober 2002 handele. Dennoch kündigte der Vorstand eine Straffung des Managements an.
ots-Originaltext: Berliner Morgenpost
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