Berliner Morgenpost: Staatsanwaltschaft: Strieder trägt Hauptverantwortung im Tempodrom-Skandal
Berlin (ots)
Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht im ehemaligen SPD-Chef und Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) den Hauptverantwortlichen für den Tempodromskandal. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die der Berliner Morgenpost (Freitag-Ausgabe) vorliegt. Demnach war Strieder die treibende Kraft bei der Unterstützung des in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Tempodrom. Nach Zeugenaussagen soll er gegenüber den Verantwortlichen weitreichende Versprechen gemacht haben, bevor der Senat oder die Landesbank Berlin (LBB) von der Schieflage informiert worden waren. Die Staatsanwaltschaft wirft Strieder und Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) Untreue zu Lasten des Landes Berlin vor. Sie sollen dem Tempodrom am Parlament vorbei finanzielle Unterstützung gewährt haben.
Dabei schätzt die Staatsanwaltschaft die Rolle Sarrazins offenbar deutlich geringer ein. Sarrazin trat im Januar 2002 sein Amt als Finanzsenator an, zu einem Zeitpunkt, als wesentliche Fehlentwicklungen beim Tempodrom bereits vollzogen waren. Nach eigenen Angaben habe Strieder ihn im Sommer um Unterstützung für das Tempodrom gebeten. Sarrazin sagte grundsätzlich zu, habe aber auf den offiziellen Dienstweg verwiesen. Darin sieht die Staatsanwaltschaft die Verabredung zu einer Straftat. Diesem Ansinnen entsprechend kamen die Angeschuldigten Strieder und Dr. Sarrazin mutmaßlich am Rande der Senatssitzung vom 20. August 2002, jedenfalls aber zwischen dem 20. und 29. August 2002, überein, die für diese Zuwendung erforderlichen Gelder nicht aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin zur Verfügung zu stellen, um eine Befassung des Parlaments mit dem Thema Tempodrom zu verhindern, heißt es in der 118 Seiten starken Anklageschrift.
Strieder wies daraufhin die LBB an, 1,5 Millionen Euro an das Tempodrom auszuzahlen und erteilte der Landesbank die Zusage, das Geld von dem jährlich an die Landeskasse abzuführenden Betrag abzuziehen. In diesem Vorgang sieht die Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen die Verfassung von Berlin, da auf eine Einnahme für das Land verzichtet wurde, ohne das Parlament an der Entscheidung zu beteiligen.
Strieder und Sarrazin bestreiten die Vorwürfe vehement. Strieder gab in mehreren Erklärungen an, stets Schaden vom Land abwenden wollte. Sarrazin sieht in der grundsätzlichen Zustimmung zur Rettung keine Straftat erfüllt. Beide Angeklagten wurden bislang nicht von der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen befragt.
ots-Originaltext: Berliner Morgenpost
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