Neue Regelungen zum Menschenhandel
Geplantes Gesetz verschlechtert die Lage der Minderjährigen
ECPAT sieht Handlungsbedarf beim Opferschutz
Freiburg (ots)
ECPAT Deutschland e.V. sieht im gegenwärtigen Gesetzentwurf zum Menschenhandel eine eklatante Verschlechterung für die Minderjährigen.
Die Bundesregierung wird mit ihrer angekündigten Reform dem Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung des Menschenhandels nicht gerecht. Angekündigt war eine transparente Lösung, die eine effektive Strafverfolgung von Tätern, Zuhältern und anderen Hintermännern ermöglicht bei gleichzeitigem umfassendem Schutz der Opfer.
Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, entsprechen weder der UN-Kinderkonvention und deren Zusatzprotokollen noch dem Rahmenbeschluss. Die Schutzaltersgrenze von 18 Jahren wird übergangen und künftig müssen die Täter mit einer Strafverschärfung nur noch rechnen, wenn sie mit Mädchen unter 14 Jahren handeln.
Im Rahmenbeschluss der EU heißt es ausdrücklich: "Im Sinne des Rahmenbeschlusses bezeichnet der Ausdruck 'Kind' Personen im Alter von unter 18 Jahren." (Art. 1 Abs. 4)
ECPAT sieht ferner eine Lücke in der Bestrafung bei Anstiftung und Beihilfe zum Menschenhandel. Den Hintermännern, Mittelsmännern und indirekt Beteiligten (logistische Unterstützer bei Wohnraummiete, Dokumentenbeschaffung, Fahrdiensten) muss immer auch ein Vorsatz zum Menschenhandel und eine gewollte Beeinflussung der Opfer nachgewiesen werden. Dies ist jedoch gerade bei jugendlichen Zeugen, die das gesamte Ausmaß kaum überblicken können, besonders schwierig nachzuweisen.
Da die geplante Regelung eine Bestrafung der Täter nur vorsieht, wenn sie sich durch Menschenhandel einen Vermögensvorteil versprechen, werden sich viele einer Strafverfolgung entziehen können. Für Kinder bis 18 Jahren heißt es im Rahmenbeschluss der EU, dass "ohne weitere Voraussetzungen (Art. 1 Abs. 3) Anwerben, Beförderung, Weitergabe, Beherbergung und spätere Aufnahme einer Person einschließlich Tausch der Kontrolle oder Weitergabe der Kontrolle über sie als Menschenhandel unter Strafe zu stellen ist". Wir fordern daher eine dringende Überarbeitung des gegenwärtigen Entwurfs, im Sinne des Rahmenbeschlusses und eines effektiven Schutzes der Opfer.
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