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ECPAT Deutschland e.V.

Neue Regelungen zum Menschenhandel
Geplantes Gesetz verschlechtert die Lage der Minderjährigen
ECPAT sieht Handlungsbedarf beim Opferschutz

Freiburg (ots)

ECPAT Deutschland e.V. sieht im gegenwärtigen
Gesetzentwurf zum Menschenhandel eine eklatante Verschlechterung für
die Minderjährigen.
Die Bundesregierung wird mit ihrer angekündigten Reform dem
Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung des
Menschenhandels nicht gerecht. Angekündigt war eine transparente
Lösung, die eine effektive Strafverfolgung von Tätern, Zuhältern und
anderen Hintermännern ermöglicht bei gleichzeitigem umfassendem
Schutz der Opfer.
Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen, die Kinder und
Jugendliche betreffen, entsprechen weder der UN-Kinderkonvention und
deren Zusatzprotokollen noch dem Rahmenbeschluss. Die
Schutzaltersgrenze von 18 Jahren wird übergangen und künftig müssen
die Täter mit einer Strafverschärfung nur noch rechnen, wenn sie mit
Mädchen unter 14 Jahren handeln.
Im Rahmenbeschluss der EU heißt es ausdrücklich: "Im Sinne des
Rahmenbeschlusses bezeichnet der Ausdruck 'Kind' Personen im Alter
von unter 18 Jahren." (Art. 1 Abs. 4)
ECPAT sieht ferner eine Lücke in der Bestrafung bei Anstiftung und
Beihilfe zum Menschenhandel. Den Hintermännern, Mittelsmännern und
indirekt Beteiligten (logistische Unterstützer bei Wohnraummiete,
Dokumentenbeschaffung, Fahrdiensten) muss immer auch ein Vorsatz zum
Menschenhandel und eine gewollte Beeinflussung der Opfer nachgewiesen
werden. Dies ist jedoch gerade bei jugendlichen Zeugen, die das
gesamte Ausmaß kaum überblicken können, besonders schwierig
nachzuweisen.
Da die geplante Regelung eine Bestrafung der Täter nur vorsieht,
wenn sie sich durch Menschenhandel einen Vermögensvorteil
versprechen, werden sich viele einer Strafverfolgung entziehen
können. Für Kinder bis 18 Jahren heißt es im Rahmenbeschluss der EU,
dass "ohne weitere Voraussetzungen (Art. 1 Abs. 3) Anwerben,
Beförderung, Weitergabe, Beherbergung und spätere Aufnahme einer
Person einschließlich Tausch der Kontrolle oder Weitergabe der
Kontrolle über sie als Menschenhandel unter Strafe zu stellen ist".
Wir fordern daher eine dringende Überarbeitung des gegenwärtigen
Entwurfs, im Sinne des Rahmenbeschlusses und eines effektiven
Schutzes der Opfer.

Pressekontakt:

ECPAT Deutschland e.V.
Mechtild Maurer
Alfred-Döblin-Platz 1
79100 Freiburg
Tel. 0761 - 45687148

Original-Content von: ECPAT Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell

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