Arbeitgeberverband HessenChemie
Positionierung der HessenChemie zur Revision der Mutterschutzrichtlinie "Gut gemeint, aber schlecht gemacht": hessische Chemiearbeitgeber fordern Ausnahmeregelung für Deutschland
Wiesbaden (ots)
Am 19. Oktober 2010 entscheidet das Europäische Parlament über die Revision der Mutterschutzrichtlinie. "Wir sehen diesem Tag mit Sorge entgegen", erklärt Dr. Axel Schack, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes HessenChemie. Einem umfassenden und effektiven Gesundheitsschutz für werdende und gewordene Mütter misst der Verband große Bedeutung zu. Genauso wie der maßgeblichen Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Vorschläge der EU-Kommission und insbesondere die Forderung des EP-Frauenausschusses seien aber von ihrem Inhalt her sehr bedenklich.
Während bereits der Vorschlag der EU-Kommission zahlreiche Regelungen enthält, die als Kostentreiber und bürokratische Belastung wirken würden (z. B. Verlängerung der Mutterschutzfristen von mindestens 14 auf mindestens 18 Wochen, Verschärfung des Kündigungsschutzes), hat der federführende Frauenausschuss für eine weitere Verschärfung plädiert. 20 Wochen Mutterschaftsurlaub bei voller Lohnfortzahlung, eine noch weitergehende Verschärfung des Kündigungsschutzes, zwei Wochen voll bezahlter Vaterschaftsurlaub sowie eine Ausweitung des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs auf Selbstständige würden nach einer aktuellen Schätzung des Fraunhofer-Instituts im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzielle Mehrbelastungen für deutsche öffentliche Haushalte und Arbeitgeber in Höhe von etwa 1,7 Milliarden Euro pro Jahr entstehen lassen. Die deutschen Arbeitgeber wären im Vergleich zu anderen Ländern besonders betroffen, da sie die Kosten des Mutterschutzes, einschließlich einer eventuellen Verlängerung, nahezu alleine tragen müssten.
Die Gesetzesfolgenabschätzung im Auftrag des Europäischen Parlaments weist zahlreiche handwerkliche Fehler auf und darf daher nicht als Entscheidungsgrundlage dienen. Das Mutterschaftsgeld wurde nicht in die Kostenabschätzung einbezogen. Auch der Bezugszeitraum für das deutsche Elterngeld ist nicht richtig angegeben. Ausgegangen wird von zwei Monaten anstatt von bis zu drei Jahren. Und Kostenschätzungen der Mitgliedsstaaten wie z. B. vom Fraunhofer Institut wurden nicht berücksichtigt oder kommentiert. Es werden also bestehende progressive Systeme wie in Deutschland gar nicht in ihren wesentlichen Punkten erkannt und gewürdigt.
"Wir haben hier ein Beispiel für gut gemeint, aber schlecht gemacht. Selbst wenn man die drohende höhere Kostenbelastung außer Betracht ließe, blieben erhebliche Zweifel" erklärt Schack. Die Notwendigkeit der Ausdehnung des Mutterschutzes in dem angedachten Ausmaß sei medizinisch nicht indiziert. Sie helfe den (werdenden) Müttern auch nicht bei der Bewältigung ihres Alltags, schon gar nicht dauerhaft. Abgesehen davon stellt sich für den Arbeitgeberverband die Frage, wieso ein Vaterschaftsurlaub im Rahmen einer Muttschutzrichtlinie nebenbei mitgeregelt werden soll.
"Wir befürchten, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen dazu gezwungen werden, sich die Einstellung von jüngeren Frauen gut zu überlegen", warnt Schack. Und das im Zeitalter des demographischen Wandels, in dem gerade für Frauen immer mehr Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.
Dabei bekomme man aus den Mitgliedsunternehmen vielfach die Rückmeldung, dass die Frauen gar nicht länger "aussteigen", sondern möglichst schnell an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten. "Sie sind nämlich vielfach mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut, die sie ungern für längere Zeit abgeben möchten", betont Schack. Ein Konzept für diese Personengruppe müsse also anders aussehen.
Deutschland sei nach Auffassung des Verbandes mit seinen bestehenden Mutterschutz- und Elternzeitregelungen bereits so fortschrittlich aufgestellt, dass es keiner Ausweitung bedürfe. "Wir brauchen eine Ausnahmeregelung, die diesen Umstand berücksichtigt und damit die Beibehaltung der 14 Wochen-Mutterschutzfrist im Hinblick auf die bis zu dreijährige Elternzeit ermöglicht", fordert Schack abschließend.
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