Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
DStGB: 10 Argumente gegen Ausbildungsplatzabgabe für Kommunen
Berlin (ots)
"Die Städte und Gemeinden erwarten von dem angekündigten Gespräch mit Fraktionsvorsitzendem Franz Müntefering zur Ausbildungsplatzabgabe die klare Zusage der Koalition, dass die Abgabe für die Kommunen nicht kommt", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes heute in Berlin.
"Die Kommunen haben allein im Jahr 2003 ein Defizit von 10 Mrd. Euro tragen müssen. Weitere finanzielle Belastungen und bürokratische Vorgaben sind nicht tragbar. Die Politik muss die Kommunen endlich dauerhaft finanziell entlasten, damit sie wenigstens ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben ohne immer neue Schulden erfüllen können", so Landsberg weiter.
Landsberg erläuterte 10 Ausschlussgründe, warum die Kommunen eine Beteiligung an der Ausbildungsplatzabgabe strikt ablehnen. Die Kommunen sind im Ergebnis mit der gewerblichen Wirtschaft nicht vergleichbar. Außerdem müssen ihre besonderen Leistungen für Arbeitsmarkt und Ausbildung berücksichtigt werden. Die Abgabe könne keine zusätzlichen Ausbildungsstellen bei den Kommunen schaffen:
- Die Kommunen bilden schon jetzt zusammen mit ihren Unternehmen rund 100.000 junge Menschen aus und tragen mit Ausgaben von mehr als 1 Mrd. Euro jährlich das Berufsschulwesen.
- Die Kommunen bekämpfen Arbeitslosigkeit schon jetzt dadurch, daß sie ca. 350.000 erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern Arbeit geben, darunter viele Jugendliche bis 25 Jahre. Eine volle Aufrechterhaltung dessen wäre durch die neue Abgabe gefährdet.
- Die von den Kommunen geleistete Ausbildung im Beamtenbereich würde durch die Abgabe nicht berücksichtigt. Dagegen träfe die Abgabe Kommunen wesentlich härter als Bund und Länder, weil der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Abstand am höchsten ist ( 85 %, dagegen bei den Ländern: 40 %).
- Die Kommunen haben ihr Personal seit 1992 um rund 27 % (rund 560.000 Personen) abgebaut, auch auf Druck der Politik. Dies brachte Steuererleichterungen für die Bürger. Jetzt die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsstellen zu fordern, ist widersprüchlich.
- Die Ausbildungsquote kann bei den Kommunen kaum gesteigert werden, weil die Kommunen über 34 % Teilzeitstellen haben. Damit entlasten sie stärker als Bund (8,7%), Länder (26,3 %) und große Teile der Wirtschaft den Arbeitsmarkt und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insb. für Frauen. Auf Teilzeitstellen kann man aber nicht ausbilden.
- Die Mehrheit der kommunalen Beschäftigten haben Berufe, für die keine betriebliche Ausbildung vorausgesetzt wird (z. B. Reinigungskräfte, Kinderpfleger, Erzieher, Stadtarbeiter, Kraftfahrer, Ingenieure, Juristen, sozialer Außendienst). Auch deswegen kann die Quote bei den Kommunen kaum gesteigert werden.
- Eine Ausbildung in Verwaltungsberufen über den Bedarf hinaus macht keinen Sinn, da die Absolventen auf dem freien Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden. Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept (allein in NRW fast die Hälfte) dürfen möglicherweise gar nicht über Bedarf ausbilden.
- Soziale Dienstleistungen der Wohlfahrtsverbände (z. B. in der Jugendhilfe, Kinderbetreuung) würden sich für die Kommunen verteuern und müssten daher eingeschränkt werden.
- Die Abgabe würde zu unsinnigen Umverteilungseffekten z. B. zwischen Kommunen und Wirtschaft führen.
- Die Abgabe ist mit erheblicher Bürokratie wie z.B. zahlreichen Meldepflichten verbunden. Der organisatorische Aufwand und die Vorhaltekosten stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag der Abgabe.
Rückfragen an Franz-Reinhard Habbel, Tel. 030-77307225 oder 0172-2402723 - Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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