Verband der PSD Banken e.V.
Finanztipps für Familien, 4. Teil
Steuererklärung 2006: Betreuungskosten absetzen
Bonn (ots)
Eltern, die sich in diesen Tagen ihrer Steuererklärung für 2006 widmen, können dem Fiskus erstmalig einen größeren Anteil der Betreuungskosten für ihre Sprösslinge in Rechnung stellen. So dürfen Doppelverdiener und Alleinerziehende zwei Drittel ihrer Ausgaben absetzen, solange die Kinder nicht älter als 13 Jahre sind. Arbeitet nur ein Elternteil, akzeptiert der Finanzbeamte zwei Drittel der Aufwendungen für Kinder von drei bis fünf Jahren. Die Obergrenze liegt jeweils bei 4000 Euro. Wichtig: Dieses Limit ist kein Pauschbetrag, sondern muss im Einzelnen nachgewiesen werden. Das Finanzamt will die Rechnung sehen sowie einen Beleg, dass der Steuerzahler den Betrag überwiesen hat.
Ins Gewicht fallen alle Ausgaben, die die Eltern für die "behütende und beaufsichtigende Betreuung" ihres Nachwuchs zahlen. Darunter fallen Beiträge für Kindergärten und Kitas, der Lohn für Babysitter oder Tagesmütter sowie Gehalt oder Unterhalt für Haushaltshilfen und Au-Pair-Mädchen, soweit diese die Kinder beim Spielen oder bei den Hausaufgaben beaufsichtigen. Nicht absetzbar sind die Ausgaben für das Freizeitvergnügen der Kids, also zum Beispiel Vereins- oder Musikschulbeiträge.
Tipp: Oft hüten auch die Großeltern die Kinder - natürlich unentgeltlich. Doch selbst, wenn die Betreuungspersonen keine Rechnung stellen, können die Eltern ihnen zumindest die Fahrtkosten erstatten und diese steuermindernd geltend machen. Voraussetzung: Der Babysitter stellt den Eltern eine "Quittung über Nebenkosten" aus (aktuelles BMF-Schreiben vom 19.1.2007, IV C 4-S2221-2/07, Tz. 3). Mehr Infos: www.bundesfinanzministerium.de, Rubrik Aktuelles, BMF-Schreiben.
Der fünfte Teil der Reihe "Finanztipps für Familien" erscheint am 5. März 2007.(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
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