Verband der PSD Banken e.V.
Finanztipps für Familien, 6. Teil /
Finanzpolster für die Jobpause
Bonn (ots)
Der Plan der Regierung, die Familiengründung via Elterngeld anzukurbeln, scheint aufzugehen. Nach einer aktuellen Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des Verbandes der PSD Banken könnten sich mehr als ein Drittel aller jungen Familien ohne die Unterstützung ihre Familienplanung gar nicht vorstellen.
Seit Januar zahlt der Staat ab dem Tag der Geburt monatlich 67 Prozent des Nettoeinkommens, auf das die Familie künftig verzichten muss. Die Unterstützung beträgt mindestens 300, höchstens 1800 Euro. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen bzw. bei Selbstständigen der durchschnittliche Gewinn der letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Der Zuschuss fließt zwölf Monate bzw. 14, wenn beide Partner eine Auszeit nehmen. Alleinerziehende können stets 14 Monate beantragen. Auf Antrag zahlt der Staat den Bonus auch 24/28 Monate lang aus. Allerdings bekommt die Familie dann pro Monat nur die Hälfte des Bonus.
Den Elterngeldantrag können Vater und Mutter frühestens am Tag der Geburt stellen. Der Staat zahlt den Zuschuss jedoch rückwirkend für bis zu drei Monate aus.
Während des Elterngeldbezugs dürfen "Aussteiger" bis zu 30 Stunden arbeiten. Sie erhalten dann 67 Prozent der Differenz zwischen dem Teilzeitgehalt und der Elterngeldbemessungsgrenze (2700 Euro).
Tipp: Für das Elterngeld werden weder Steuern noch Sozialabgaben fällig. Allerdings wird der Zuschuss im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu den Einkünften hinzugerechnet. Dadurch kann der persönliche Steuersatz steigen. Wichtig ist daher, rechtzeitig Rücklagen für mögliche Steuernachzahlungen zu bilden.
Der siebte Teil der Reihe "Finanztipps für Familien" erscheint am 2. April 2007. (Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de
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