Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) mehr verpassen.

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Ärztliche Fortbildung: Karte, Punkte und Konto

München (ots)

"Unser Ziel ist eine inhaltlich und zeitlich
optimale Nachweisführung erworbener Fortbildungs-Punkte", sagte Dr.
H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
Daher plane die BLÄK gemeinsam mit den anderen deutschen
Landesärztekammern noch für 2005 die Herausgabe einer
Fortbildungskarte für Ärztinnen und Ärzte. Da für niedergelassene
Vertragsärzte und für Krankenhausärzte der Nachweis kontinuierlicher
ärztlicher Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben sei, müssten die
Landesärztekammern, die Verwaltung und die Dokumentation von
ärztlicher Fortbildung organisieren. Dies soll künftig mit Karten,
Punkten und Konten funktionieren. "Daher führen die
Landesärztekammern kostenlos Fortbildungspunkte-Konten für die
Ärztinnen und Ärzte ein", erklärte Bayerns Ärzte-Chef weiter. Für die
künftige "Buchung" von Fortbildungspunkten auf Konten käme bei der
BLÄK ein scheckkarten-großer Fortbildungsausweis zum Einsatz, der
einen Barcode mit einer - für jede Ärztin und jeden Arzt -
einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN), die bundesweit identisch
aufgebaut ist, aufgedruckt haben.
Nach einer erfolgreichen Teilnahme, z. B. an einem
Fortbildungsseminar, werden die erworbenen Fortbildungs-Punkte
künftig ab Herbst 2005 auf das individuelle Punkte-Konto der Ärztin
bzw. des Arztes gebucht. Dies geschieht über zwei Ziffern-Folgen: der
EFN und der Veranstaltungsnummer (VNR). Diese beiden Ziffern-Codes
werden vom Veranstalter elektronisch an einen Server versandt, der
elektronischer Informationsverteiler (EIV) heißt. Mit Hilfe dieses
Servers werden webbasiert die VNR, die erworbene Punktezahl und die
Arzt-EFN sicher den einzelnen Landesärztekammern zugeteilt. "So ist
gewährleistet, dass die Fortbildungspunkte, die bei einer
Veranstaltung erworben wurden, dem persönlichen
Fortbildungspunktekonto zugebucht werden", erklärt Koch. Darüber
hinaus ermögliche die EFN künftig auch auf europäischer Ebene die
Registrierung und Buchung von Fortbildungspunkten zur jeweiligen
Landesärztekammer, bei der eine Ärztin bzw. ein Arzt gemeldet sei.
Auch folge das elektronische Fortbildungs-Punkte-Konto beim Umzug
einer Ärztin bzw. eines Arztes in einen anderen Kammerbereich einfach
nach.

Pressekontakt:

Pressestelle der bayerischen Ärzteschaft,
Mühlbaurstraße 16, 81677 München
Bayerische Landesärztekammer: Dagmar Nedbal, Tel. 089 4147-268, Fax
089 4147-202, E-Mail: presse@blaek.de

Original-Content von: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Weitere Storys: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
  • 04.02.2005 – 11:19

    Trauerunterstützung ja - Bestattungspflicht nein / Bayerns Landesärztekammer-Präsident lehnt eine generelle Bestattungspflicht für Fehlgeburten, Feten oder Embryonen ab

    München (ots) - Die CSU-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass sowohl alle Fehlgeburten als auch alle Embryonen und Feten aus Schwangerschaftsabbrüchen bestattet werden müssen. Begründet wird die Gesetzesänderung mit dem Argument, wonach die derzeit gültigen Regelungen der ...

  • 01.12.2004 – 09:56

    55. Nürnberger Fortbildungskongress vom 2. bis 5. Dezember

    München (ots) - Der "Nürnberger-Fortbildungskongress" findet zum 55. Mal, vom 2. bis 5. Dezember 2004 in der Frankenmetropole statt und bietet Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete. Über 80 Referentinnen und Referenten informieren in der Nürnberger Meistersingerhalle über aktuelle und spannende Themen aus Klinik und Praxis. Das umfangreiche, ...

  • 11.10.2004 – 12:16

    Mehr Kooperationsfreiheiten für Ärzte

    München (ots) - Mit einer Novelle der Berufsordnung (BO) für die Ärzte in Bayern ging in Memmingen der 58. Bayerische Ärztetag am Sonntag zu Ende. Künftig werden sich die zulässigen Formen der ambulanten ärztlichen Tätigkeit ausweiten und Patienten können bald in Teilkooperationen mit getrennten Praxissitzen oder in überörtlichen Gemeinschaftspraxen behandelt werden. Die Bindung des Arztes an ...