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WAZ: Eingriff ins Armenrecht - Kommentar von Dietmar Seher
Essen (ots)
Das "Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe" ist brisanter als der sperrige Begriff vermuten lässt. Es wird nicht nur, aber vor allem die Beteiligten in Ehestreitigkeiten und Sorgerechtsverfahren treffen. Jedes Jahr erhalten 400.000 Deutsche vom Staat den Anwalt bezahlt, um diese Alltagsprozesse zu führen. 600 Millionen Euro bringt der Steuerzahler für solche oft sehr privaten Auseinandersetzungen auf. Aber das ist der Preis, den ein Rechtsstaat zahlt für ein unanfechtbares Dogma: Zugang zur Rechtsprechung muss auch Einkommensschwachen offen sein. Recht gilt unabhängig vom Geldbeutel. Dürfen die Länder und später der Bundestag diesen Zugang einschränken, weil sie den Eindruck haben, dass die Nutzung der Nothilfe zu leicht gemacht wird? Die Motive der Politik sind ja nicht ehrenrührig. Staatsausgaben gehören in Zeiten ungesund hoher Staatsverschuldung überprüft. Aber das Thema ist komplizierter. Gegner des geplanten Gesetzes wie der Anwaltsverein bezweifeln, dass die Justizminister mit reellen Zahlen operieren: Verschweigen sie etwa Rückflüsse aus gewonnenen Prozessen? Ehrlichkeit ist Voraussetzung, wenn so tief in eine Sozialleistung eingegriffen wird. Bundesrat und Bundestag müssen sich Zeit nehmen. Eine Hauruck-Lösung beschädigt Vertrauen.
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