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WAZ: Uhlenberg und die Schlangen - Butterweiche Erklärung - Leitartikel von Christoph Meinerz

Essen (ots)

Jeder Sportschütze braucht eine Zulassung zum
Waffenkauf. Und darf einen Schießprügel nur unter strengen Auflagen 
aufbewahren. Kommt die Waffe in Gestalt einer Giftschlange daher, 
darf sie auch derjenige kaufen, dem man allenfalls die Anschaffung 
eines Wellensittichs empfehlen würde. Besondere Auflagen bestehen, 
abgesehen von allgemeinen Tierschutzbestimmungen, nicht.
Man braucht nicht lange nachzudenken, um hier eine gravierende 
Schieflage und vor allem Handlungsbedarf zu erkennen. 
NRW-Umweltminister Uhlenberg, der auch für den Schutz von 
Verbrauchern zuständig ist, meldet sich eine Woche nach dem 
spektakulären Giftschlangen-Fall von Mülheim erstmals von selbst zu 
Wort - und hat nicht mehr als eine butterweiche "Prüf-Erklärung" 
zustande gebracht. Er hält es zwar für "nicht hinnehmbar", wenn ein 
19-Jähriger "ohne ausreichende Sicherheitsvorkehrungen" eine 
Giftschlange hält. Umgehend etwas daran ändern will er trotzdem 
nicht.
Andere Länder haben längst vorgemacht, was geht. Ob Uhlenberg aber 
überhaupt ein Verbot der Giftschlangenhaltung anstrebt, bleibt offen.
Sieben Tage nach dem Fall von Mülheim hätte man sich vom Fachminister
hier ein klares Wort gewünscht.

Pressekontakt:

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Telefon: 0201 / 804-6528
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