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WAZ: NRW stoppt Pläne für Steuer auf Handymasten

Düsseldorf (ots)

In den NRW-Kommunen darf keine Steuer auf Handymasten eingeführt werden. Das Land hat Pläne der Stadt Remscheid abgelehnt, die auf der Suche nach neuen Einnahmequellen als erste die Mobilfunkantennen besteuern wollte. Das erfuhr die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Dienstagausgabe) in Düsseldorf. Jede Kommune müsse sich zwar Gedanken machen, wie sie ihre Finanzen konsolidieren kann, so Innenminister Ralf Jäger (SPD). "Der Erfindungsreichtum darf dabei aber nicht übertrieben werden", sagte er.

Der Remscheider Rat hatte im Februar die neue Steuer beschlossen. Die Stadt, die dem NRW-Stärkungspakt für finanzschwache Kommunen angehört, versprach sich davon ein jährliches Einnahmeplus von 800.000 Euro. Jäger und Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sahen allerdings die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Im Falle einer Genehmigung galt in Düsseldorf als sicher, dass weitere Kommunen nachgezogen hätten.

Steuerlich belastet werden sollten die Betreiber der rund 200 Mobilfunkantennen in Remscheid. Dabei hätte aber sichergestellt sein müssen, dass die Steuer nur mit Wirkung auf das Stadtgebiet erhoben wird. Dies sei praktisch nicht möglich, monierte das Innenministerium. Außerdem dürften dienstlich geführte Handygespräche nicht ohne weiteres besteuert werden. Die Stadt habe aber nicht klären können, wie sie beruflich veranlasste Mobilfunk-Telefonate von privaten unterscheiden wolle.

Das Land prüft außerdem, ob die zu erwartenden Einnahmen die Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand deutlich übersteigen. "Die Finanzlage einer Stadt soll sich durch die neue Steuer nicht nur unwesentlich verbessern", hieß es. Deshalb hätten die beiden Ministerien vor zwei Jahren auch der vom Rat der Stadt Essen beschlossenen Solariensteuer die Genehmigung versagt.

Erst vor knapp einem Monat hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die von der Stadt Dortmund erhobene Bettensteuer gekippt. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Kommunalabgabengesetz NRW.

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