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WAZ: Ein Betrieb, eine Gewerkschaft? Kontra-Kommentar von Stefan Schulte

Essen (ots)

Es gibt viele Gründe, sich die Tarifeinheit zu wünschen, zumal einen Lokführer und Piloten derzeit wirklich nerven können. Doch das geht nicht ohne Beschneidung des Streikrechts - und das sollten sich verfassungstreue Bürger nicht wünschen. Ministerin Nahles will mit ihrem Gesetz Streiks von Spartengewerkschaften eindämmen, beteuert aber, das Streikrecht nicht einschränken zu wollen. Dass dies ein Widerspruch in sich ist, sieht jedes Kind. Ein Gesetz, das in letzter Konsequenz vorschreibt, nur eine und zwar die größere Gewerkschaft dürfe verhandeln und somit auch streiken, missachtet glatt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus 2010: Mehrere parallele Tarifverträge in einem Betrieb sind erlaubt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung ausdrücklich mit den Grundrechten der Koalitionsfreiheit und dem Streikrecht. Warum das Verfassungsgericht das anders sehen sollte, bleibt bisher schleierhaft.

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