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Deutscher Presserat bestätigt: Rügenabdruck von BILD im Fall al-Masri war korrekt

Berlin (ots)

Der Rügenabdruck der BILD-Zeitung im Fall Khaled
al-Masri unter der Schlagzeile "Irre! Presserat rügt BILD wegen 
dieses Brandstifters" am 29. November 2007 verstößt nicht gegen die 
Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats. Der Presserat 
wies jetzt eine Beschwerde gegen diese Form der 
Rügen-Veröffentlichung ab. "Es ist den Beschwerdegegnern unbenommen, 
sich im Rahmen einer Rügenveröffentlichung kritisch mit der 
Entscheidung des Presserats auseinanderzusetzen", heißt es in der 
Begründung. Weiter entschied der Presserat, dass der Rügenabdruck 
formal korrekt gewesen sei und die Zeitung sich inhaltlich "im Rahmen
einer Meinungsäußerung bewegt" habe.
Hintergrund war ein Bericht in BILD über den nach Afghanistan 
verschleppten Deutsch-Libanesen Khaled al-Masri, der sich laut 
Verfassungsschutz im Umfeld der islamistischen Szene bewegte und 
mittlerweile wegen Brandstiftung verurteilt wurde. Der Presserat 
rügte diesen Artikel, der unter der Zeile "Warum lassen wir uns von 
so einem terrorisieren?" am 19. Mai 2007 erschien, wegen Verstoßes 
gegen den Pressekodex. BILD entsprach daraufhin dem 
Veröffentlichungsgebot des Presserats, kommentierte die Rüge jedoch 
und erklärte, bei der eigenen Darstellung zu bleiben.

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de

Original-Content von: BILD, übermittelt durch news aktuell

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