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RDA Internationaler Bustouristik Verband

BFH-Urteil zur Urlaubssteuer wird allgemeinverbindlich

BFH-Urteil zur Urlaubssteuer wird allgemeinverbindlich
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Pressemitteilung

BFH-Urteil zur Urlaubssteuer wird allgemeinverbindlich

Engagement der Verbände zeigt Wirkung

Köln, 19.12.2019 - Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat heute die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur sogenannten "Urlaubssteuer" vom 25. Juli 2019 im Fall Frosch-Sportreisen auf seiner Homepage veröffentlicht. Das Urteil wird somit in Kürze im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht und damit allgemeinverbindlich. Damit steht fest, dass Hoteleinkäufe von Reiseveranstaltern nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen.

RDA Präsident Benedikt Esser: "Mit der überfälligen Klärung der Rechtslage schaffen Bundesfinanzministerium und die Finanzbehörden der Bundesländer endlich Rechtssicherheit für die Branche. Das Einlenken des Bundesfinanzministeriums zeigt, dass die vom RDA initiierte Kampagne "Nein zur Urlaubssteuer!", das gemeinsame Vorgehen mit den anderen Verbänden und das Drängen auf Veröffentlichung des Urteils letztlich erfolgreich waren."

Über den RDA

Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. mit Sitz in Köln wurde 1951 gegründet. Der Verband hat rund 3.000 direkte und korporative Mitglieder. Als führender internationaler Fachverband für die Bus- und Gruppentouristik in Europa engagiert sich der RDA für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche.

Pressekontakt:

Christina Gehlen

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.

Barcelona-Allee 1

51103 Köln

Telefon: +49 (0)221 912772-19

Telefax: +49 (0)221 912772-27mailto:christina.gehlen@rda.de

christina.gehlen@rda.de

RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. - Barcelona-Allee 1 - 51103 Köln
USt.-Id. DE 122791792 - Vereinsregister 43 VR 10398 - AG Köln
Tel.: +49 221 912772-0 - Fax: +49 221 912772-27 - E-Mail: info@rda.de
Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten allein oder 
die beiden Vizepräsidenten gemeinsam.
Präsidium: Benedikt Esser, Präsident (Hürth) - Heinrich Marti, Vizepräsident 
(Kallnach) - Dr. Ulrich Basteck, Vizepräsident (Berlin)
Geschäftsführung: Benedikt Esser
Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV ist Benedikt Esser, Präsident.
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