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RDA-Forderung nach zusätzlichen Hilfen für die Reisebusunternehmen kurz vor Umsetzung: Abschreibungskosten sollen in Überbrückungshilfe III angesetzt werden können

RDA-Forderung nach zusätzlichen Hilfen für die Reisebusunternehmen kurz vor Umsetzung: Abschreibungskosten sollen in Überbrückungshilfe III angesetzt werden können
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Pressemitteilung

RDA-Forderung nach zusätzlichen Hilfen für die Reisebusunternehmen kurz vor Umsetzung: Abschreibungskosten sollen in Überbrückungshilfe III angesetzt werden können

Köln/Berlin, 16.11.2020 - In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden am Freitagabend die ersten Eckpunkte der Überbrückungshilfe III veröffentlicht. Demnach hat diese eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 und schließt somit nahtlos an die Überbrückungshilfe II an, die im Dezember 2020 auslaufen wird.

Die monatliche Förderhöchstsumme wurde von EUR 50.000,- auf EUR 200.000,- angehoben. Besonders beachtlich ist, dass neben Instandhaltungs- und Modernisierungskosten nunmehr auch, wie vom RDA gefordert, Abschreibungskosten für Reisebusse und weitere Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden können. Nach derzeitigen Informationen des RDA sollen bis zu 50% der monatlichen Abschreibungskosten für Wirtschaftsgüter ansetzbar sein. Der RDA schätzt das Gesamtvolumen der zusätzlichen Hilfen durch die hälftige Ansetzbarkeit der Abschreibungskosten für Reisebusse im ersten Halbjahr 2021 auf bis zu EUR 180 Mio.

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe III einige Wochen nach dem Programmstart im neuen Jahr.

"Wir sind der Bundesregierung sehr dankbar, dass gleich zwei elementare Forderungen des RDA bezüglich der Überbrückungshilfe III umgesetzt werden sollen. Wichtig ist, dass von dieser Regelung auch eigenfinanzierte Reisebusse erfasst werden sollen.

Wir danken besonders unserem Parlamentarischen Staatssekretär und Tourismusbeauftragten Thomas Bareiß für seinen unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz für die Bus- und Gruppentouristik. Ein weiterer Dank geht an den Bundesverband der Tourismuswirtschaft (BTW) und seinen Generalsekretär Michael Rabe für die kraftvolle Unterstützung in den Verhandlungen, die Gütegemeinschaft Buskomfort (gbk) und dessen Vorsitzenden Hermann Meyering für die verbandliche Kooperation sowie an alle Teilnehmer der Großdemo #AlarmstufeRot, die für dieses Ergebnis demonstriert haben", kommentiert RDA Präsident Benedikt Esser das positive Verhandlungsergebnis.

Über den RDA

Der RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. mit Sitz in Köln wurde 1951 gegründet. Der Verband hat rund 3.000 direkte und korporative Mitglieder. Als führender internationaler Fachverband für die Bus- und Gruppentouristik in Europa engagiert sich der RDA für bessere Rahmenbedingungen der gesamten Branche.

Pressekontakt:

Clara Janning

RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V.

Barcelona-Allee 1

51103 Köln

Telefon: +49 (0)221 912772-0

Telefax: +49 (0)221 912772-27

presse@rda.de

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Tel.: +49 221 912772-0 - Fax: +49 221 912772-27 - E-Mail:  info@rda.de
Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten allein oder die beiden Vizepräsidenten gemeinsam.
Präsidium: Benedikt Esser, Präsident (Hürth) - Heinrich Marti, Vizepräsident (Kallnach) - Dr. Ulrich Basteck, Vizepräsident (Berlin)
Geschäftsführung: Benedikt Esser
Verantwortlicher i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV ist Benedikt Esser, Präsident.
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