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Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Von Hagens freigesprochen
Verteidiger: "Zwei Jahre Lärm um nichts"

München (ots)

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat den
Leichen-Plastinator Gunther von Hagens vom Vorwurf des 
Titelmissbrauchs freigesprochen. "Die Richter zogen damit einen 
Schlussstrich unter eine mehr als zwei Jahre dauernde 
Auseinandersetzung über die Frage, ob der Urheber der Ausstellung 
Körperwelten einen Professorentitel der chinesischen Universität 
Dalian in Deutschland führen darf", sagt der Verteidiger von Hagens',
Franz-Josef Schillo aus dem Dresdner Büro der internationalen Kanzlei
Nörr Stiefenhofer Lutz. Der heute veröffentlichte Beschluss ist 
rechtskräftig (vom 18. Juli, Az.: 2 Ss 294).
Von Hagens hatte von der Medizinischen Fakultät der Universität 
Dalian in China den Titel eines "Visiting Professor" verliehen 
bekommen. In Deutschland unterschrieb er daraufhin vereinzelt 
Dokumente, unter denen sein Name als "Prof. Dr. Gunther von Hagens" 
gedruckt stand. Er unterzeichnete allerdings immer nur mit "Gunther 
von Hagens" oder "Dr. Gunther von Hagens". Das OLG vermochte darin 
kein aktives Führen eines Titels zu erkennen, das für eine 
Strafbarkeit nach § 123 a Strafgesetzbuch (Missbrauch von Titeln) 
erforderlich ist. Die Richter betonten vielmehr: Alle beteiligten 
Personen seien zu Recht davon ausgegangen seien, dass er "tatsächlich
Professor" und "nicht etwa ein Hochstapler" sei.
Die Vorinstanzen hatten das noch anders gesehen. Das Amtsgericht 
Heidelberg verurteilte von Hagens am 26. April 2005 zu 90 Tagessätzen
von je 1.200 Euro. Insgesamt hätte er danach 108.000 Euro an die 
Staatskasse zahlen müssen. Diese Strafe reduzierte das Landgericht 
Heidelberg am 28. September 2006 in einer Verwarnung mit 
Strafvorbehalt auf 40 Tagessätze zur Bewährung, sprich: 48.000 Euro. 
Die Summe wäre allerdings wegen der Bewährung nur fällig geworden, 
wenn von Hagens entgegen dem Verbot weiter als Professor aufgetreten 
wäre.
"Das waren zwei Jahre Lärm um nichts", kommentiert Schillo. 
"Hätten die Behörden wegen dieser Bagatelle gleich von einer 
Strafverfolgung abgesehen, wäre unserem Mandanten viel Aufregung und 
Schaden an seinem Ansehen als Wissenschaftler erspart geblieben."

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel. +49-(0) 89-28 628-226
Fax +49-(0) 89-28 01 10
Mobile: 0171-1251428
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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