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Politiker und Musikwirtschaft diskutieren Urheberrechtsreform auf der POPKOMM: Privatkopien nur noch vom Original?

München (ots)

Wird die gesetzliche Regelung der Privatkopie weiter
   eingeschränkt?
Dies kann sich zumindest der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Fraktion, Dr. Günter Krings vorstellen. "Dass eine private
Kopie nur vom Original möglich sein soll, halte ich im Prinzip für
eine von den Verbrauchern auch nachvollziehbare Beschränkung der
privaten Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken", erläuterte
der Politiker auf einer Podiumsdiskussion auf der Musikmesse POPKOMM
in Berlin. Allerdings wies Dr. Krings darauf hin, dass es dazu auch
in seiner Fraktion unterschiedliche Auffassungen gibt.
Unter der Moderation des Berliner Medienanwalts Dr. Christian
Pleister von der Kanzlei NÖRR STIEFENHOFER LUTZ diskutierten die
Fachpolitiker der Bundestagsparteien mit der Musikwirtschaft bei der
POPKOMM die aktuell laufende Urheberrechtsreform (so genannter Korb
2). Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestags wird zum
Regierungsentwurf im November Sachverständige anhören. Umstritten ist
dabei auch, ob die Anfertigung illegaler Privatkopien in geringem
Umfang strafrechtlich verfolgt werden soll. Für die Beibehaltung
einer Straffreiheit durch eine Bagatellklausel und eine Ausdehnung
der Privatkopieschranke sprach sich Katja Husen, Vorstandsmitglied
Bündnis 90/Die Grünen aus. Dagegen wandte sich der Berichterstatter
der SPD-Fraktion, Dirk Manzewski: "Aus meiner Tätigkeit als
Staatsanwalt und Richter weiß ich, dass es in der Verfahrensordnung
hinreichende Instrumente gibt, im Fall des einmaligen illegalen
Kopierens von einer Bestrafung abzusehen. Eine generelle
Straffreiheit bereits in der Gesetzesnorm vorzusehen, sendet das
falsche Signal."
GEMA-Vorstand Dr. Harald Heker hatte zu Beginn der Diskussion
eindringlich vor den Einnahmeverlusten der Kreativen in Höhe von rund
54 Mio. Euro pro Jahr, die die Begrenzung der gesetzlichen
Vergütungssätze für Kopiergeräte auf 5 % des Verkaufspreises mit sich
brächte, gewarnt. Peter Zombik vom Tonträgerverband IFPI machte
deutlich, dass in 2005 auf ein verkauftes Album drei kopierte kämen.
Zudem ermögliche inzwischen intelligente Aufnahmesoftware das
Zusammenschneiden von Musikalben aus legalen Quellen wie
Internetradio. Diese Software müsse verboten werden. Hans-Joachim
Otto, Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien (FDP), sagte
eine Prüfung dieses Anliegens zu. "Die Zukunft liegt für mich aber in
den Systemen des digitalen Rechtemanagements." Dagmar Sikorski,
Präsident des Deutschen Musikverleger-Verbandes, beklagte das
geplante Entfallen der Festlegung von festen Vergütungssätzen durch
den Gesetzgeber wie bisher. Hier würden die Verbände der Kreativen in
eine schlechte Verhandlungsposition gegenüber der Gerä-teindustrie
geraten.
Für einen besseren Schutz der Kreativen plädierte auch die
Journalistin und Bundestagsabgeordnete Dr. Luc Jochimsen
(Linkspartei.PDS): "Es ist falsch anzunehmen, dass der Zugang zu
kreativen Werken wie Musik stets umsonst sein muss. Auf ein
Musikkonzert kann ich mit einer Eintrittskarte ja auch nicht sieben
Freunde mitnehmen."

Pressekontakt:

Dr. Michael Neumann
Leiter Business Development & Kommunikation
NOERR STIEFENHOFER LUTZ
Rechtsanwaelte Steuerberater Wirtschaftspruefer - Partnerschaft
Brienner Str. 28
80333 Muenchen / Germany
Tel.: ++49 (0) 89-28 628-226 / Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
Fax: ++49 (0) 89-28 01 10
E-Mail: michael.neumann@noerr.com

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