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Deutsche Umwelthilfe e.V.

Deutsche Umwelthilfe verlangt "ehrlichen Partikelfilter" auch für den Smart

Berlin (ots)

Automobilindustrie arbeitet offenbar an Konzept für
Rollback der Feinstaubdebatte - Smart stellt von der EU seit Jahren 
geplanten Fünf-Milligramm-Grenzwert bei künftiger Abgasnorm in Frage 
- Morgen mündliche Verhandlung über irreführende Werbung für Smart 
Diesel vor dem Landgericht Stuttgart
29. Juni 2006: Der DaimlerChrysler-Konzern spekuliert offenbar auf
eine Entschärfung und Verschiebung der seit Jahren in der 
EU-Kommission vorbereiteten Euro-5-Abgasnorm für Diesel-Pkw. Das geht
aus einem Schriftsatz hervor, den die Anwälte der 
DaimlerChrysler-Tochter Smart jetzt im Rechtsstreit über irreführende
Werbung für den Diesel-Smart mit der Deutschen Umwelthilfe e. V. 
(DUH) an das Landgericht Stuttgart versandten. Darin heißt es, weder 
über den Zeitpunkt noch über den "genauen Grenzwert" für Feinstaub 
(PM, Particulate Matter) sei bisher entschieden. Die Aussage 
widerspricht allen Debatten, die in Deutschland und Europa seit 
Jahren über die voraussichtlich ab 2010 geltende Euro-5-Abgasnorm für
Pkw geführt werden. Bereits im Januar 2005 hatte 
EU-Industriekommissar Günter Verheugen offiziell eine PreNorm von 5 
Milligramm Feinstaub pro Kilometer (mg PM/km) verkündet (aktuell 
gültiger Grenzwert der Euro-4-Norm: 25 mg PM/km). Diese offizielle 
Vorfestlegung dient seither in anderen EU-Ländern als so genannter 
"Fördergrenzwert" für Fahrzeuge, die mit einem vollwirksamen 
Dieselpartikelfilter ausgerüstet sind und mithin die künftige 
Euro-5-Norm bereits vorzeitig erfüllen. Die holländische Regierung 
plant sogar, die Neuzulassung von Dieselfahrzeugen mit 
Partikelemissionen über 5 mg PM/km ab 2007 ganz zu verbieten, 
ähnliche Überlegungen gibt es in skandinavischen Ländern. Auch die in
Deutschland seit Jahren geführte, aber unter anderem unter dem Druck 
von DaimlerChrysler und anderen Automobilherstellern noch nicht zu 
Ende gebrachte Debatte über eine steuerliche Förderung von 
Partikelminderungssystemen, orientiert sich bei der Unterscheidung 
zwischen  sauberen und schmutzigen Diesel-Pkw selbstverständlich an 
der 5-Milligramm-PreNorm. Dass dieser Wert auch der Grenzwert für die
künftige Euro-5-Norm sein wird, wurde seit der 
Verheugen-Veröffentlichung von niemandem mehr öffentlich in Frage 
gestellt. Gerungen wird allerdings noch über andere, ebenfalls in 
Euro-5 zu regelnde Abgas-Grenzwerte, etwa den für Stickoxide (NOx), 
die über eine chemische Reaktionskette das gesundheitsschädliche 
Reizgas Ozon bilden.
"Dieser Schriftsatz gibt tiefe Einblicke in die Denk- und 
Hoffnungsstruktur der Auftraggeber der Smart-Anwälte", sagt 
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Offenbar arbeiteten Smart und
der Mutterkonzern DaimlerChrysler an einem "Rollback-Konzept mit dem 
Ziel den 5-Milligramm-Grenzwert noch einmal soweit anzuheben, dass 
Kleinwagen wie der Smart-Diesel weiter ohne geschlossenen 
Partikelfilter und stattdessen mit billigeren und minder wirksamen 
Systemen wie dem so genannten PM-Kat verkauft werden können." Diese 
seien jedoch nur für die Nachrüstung älterer Dieselstinker akzeptabel
und würden sonst in Neuwagen nicht verbaut. Vergleichbare Versuche, 
eine Abgastechnologie für den Gesundheitsschutz bestimmten 
Automodellen vorzuenthalten, habe es nicht einmal gegeben, als vor 
zwanzig Jahren der geregelte Katalysator nach seiner Einführung 
binnen weniger Jahre auch in alle Kleinwagen serienmäßig eingebaut 
worden war. Resch: "Smart und sein Mutterkonzern DaimlerChrysler 
brechen ein Tabu. Bisher galt, dass alle Neuwagen mit der besten 
verfügbaren Technik zur Partikelminderung ausgestattet werden. Gerade
der Diesel-Smart als typisches Stadtauto braucht einen ehrlichen 
Partikelfilter."  Selbst gänzlich ungefilterte Mercedes-Pkw oder der 
Diesel-Golf von VW seien schon vor Jahren mit erheblich geringerem 
Rußausstoß verkauft worden.
Resch erinnerte Daimler-Chrysler-Chef Dieter Zetsche an ein 
Versprechen seines Vorgängers Jürgen Schrempp: der hatte im März 2005
feierlich erklärt, auch der Diesel-Smart  werde mit einem 
Partikelfilter ausgestattet. Das sei jedoch nur beim Viersitzer-Smart
wirklich erfolgt, dessen Produktion inzwischen eingestellt wurde. Der
aktuelle Smart fortwo cdi ist hingegen nur mit einem minderwirksamen 
PM-Katalysator - also gerade nicht mit einem geschlossenen 
Dieselpartikelfilter - ausgestattet und unterschreite deshalb mit 22 
mg PM/km nur knapp die derzeit verbindliche Euro-4-Norm, die maximal 
25 mg PM/km zulässt.
Der Rechtsstreit zwischen Smart und der Deutschen Umwelthilfe 
hatte sich daran entzündet, dass auf den Smart-Internetseiten der 
Eindruck erweckt wird, als sei der Smart fortwo cdi serienmäßig mit 
einem vollwertigen Dieselpartikelfilter ausgestattet, der dann auch 
die EU-PreNorm von 5 mg PM/km unterschreiten würde (s. 
DUH-Pressemitteilungen vom 12. und 14. Juni 2006). Die DUH hatte 
Smart wegen irreführender Werbung abgemahnt, Smart jedoch die 
Unterzeichung einer Unterlassungserklärung verweigert. Die DUH 
erhielt vor und mehr noch nach der Veröffentlichung des Streits 
empörte Zuschriften von Smart-Kunden, die sich durch die irreführende
Werbung getäuscht fühlen. Sie hatten fälschlich angenommen, einen 
Smart-Diesel mit vollwirksamem Dieselpartikelfilter gekauft zu haben.
Selbst der ADAC war auf die irreführenden Angaben hereingefallen und 
hatte den Smart fortwo cdi in einer Neuwagen-Liste mit vollwirksamen 
("geschlossenen") Partikelfiltern aufgeführt. Nachdem die DUH den 
Automobilclub auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte, strich der 
ADAC den Smart unverzüglich aus der Liste.
Die mündliche Verhandlung über den Fall findet am morgigen Freitag
um 15 Uhr im Landgericht Stuttgart, Urbanstr. 20, Saal 110, I. OG (im
Gerichtsgebäude) statt.
Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Bundesgeschäftsführer, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil.: 0171 3649170, Fax.: 
030 258986-19, E-Mail:  resch@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. - Leiter Politik, 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax.: 030 
258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:  rosenkranz@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258986-0, 0160/5337376, E-Mail:  
ziehm@duh.de

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