Neue OZ: Kommentar zu Islam
Schulen
Menschenrechte
Osnabrück (ots)
Einseitiger Blick
Es ist eine merkwürdig einseitige Sicht, wenn die Organisation Human Rights Watch acht Bundesländer als große Verletzer der Menschenrechte an den Pranger stellt, weil muslimische Frauen im öffentlichen Schuldienst kein Kopftuch tragen dürfen. Fraglich ist, ob die Studie, für die lediglich 34 Betroffene befragt wurden, überhaupt einen Aussagewert haben kann.
Muslimische Frauen tragen aus verschiedenen Gründen ein Kopftuch, und gerade diese Mehrdeutigkeit macht die Diskussion darüber so schwierig. In der deutschen Gesellschaft wird es von den meisten Menschen eben nicht allein als ein religiöses Symbol empfunden. Es gilt - anders als eine Ordenstracht - auch als Zeichen politischen Protests, als Symbol für Fundamentalismus und für die Unterdrückung der Frau. All das erschwert die Integration.
Sogar die Türkische Gemeinde in Deutschland befürwortet das Kopftuchverbot; türkischstämmige Politikerinnen im Bundestag riefen muslimische Frauen dazu auf, es abzulegen. Acht Landesparlamente haben das Verbot für Lehrerinnen im öffentlichen Dienst, das umstrittene Stück Stoff zu tragen, in demokratischer Mehrheitsentscheidung beschlossen. Etliche Entscheidungen von Richtern bis hin zum Bundesverwaltungsgericht stützen diese Haltung. Daher kann von Verletzung der Menschenrechte keine Rede sein.
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