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Neue OZ: Kommentar zu Personalien
Althaus
Skiunfall
Urteil

Osnabrück (ots)

Althaus sollte nicht antreten
Gestern Mittag hatte es noch geheißen, die österreichische Justiz 
wolle den Fall des thüringischen Ministerpräsidenten behandeln wie 
jeden anderen. Wenig später sah es nicht danach aus: Das Gericht gab 
dem Antrag von Althaus' Anwälten statt, noch am selben Tag die 
Hauptverhandlung zu eröffnen und auch abzuschließen. Der Antrag hatte
erkennbar das Ziel, eine Debatte über den tödlichen Ski-Unfall über 
Wochen und Monate bis zu einem Prozess in der unmittelbaren Phase vor
der Landtagswahl zu vermeiden. Dass das Gericht darauf einging, kann 
durchaus als Rücksicht auf die Prominenz des Angeklagten verstanden 
werden.
Immerhin herrscht nun Klarheit. Einerseits für Althaus und die 
Familie des Opfers, indem die strafrechtliche Frage geklärt ist. 
Andererseits für Thüringens CDU, die sich unverhohlen freut und 
weiter auf Althaus setzt. Das aber hat einen argen Beigeschmack. 180 
Tagessätze sind kein symbolisches Urteil, sondern ein hartes. Das 
Strafmaß verlangt nach deutschen Kriterien den Eintrag als Vorstrafe 
ins Führungszeugnis. Wegen eines Unfalls zwar, aber eben auch wegen 
der maßgeblichen persönlichen Schuld daran. Gut möglich, dass schon 
ein kleiner Beamter damit Probleme bekäme. Auch ohne Vorsatz sollte 
sich also die Frage nach einer Zukunft als Spitzenpolitiker zumindest
für diese Wahl und in diesem Jahr aus moralischer Sicht von selbst 
beantworten.

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Telefon: 0541/310 207

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