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Neue OZ: Kommentar zu Bundestag
Verbraucher
Telefonwerbung

Osnabrück (ots)

Überfällige Verschärfung
Die Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter 
Telefonwerbung war überfällig. Kaum zu glauben, dass die Rechte der 
Verbraucher im relativ jungen Internet zum Teil schon besser 
geschützt waren als am Hörer. Und das rund 133 Jahre nach der 
Patentanmeldung des US-Amerikaners Bell für seine Weiterentwicklung 
des Reis'schen Telefons. Sicher, den Berufszweig des zwielichtigen 
Telefonwerbers gibt es noch nicht ganz so lange. Doch hat er sich 
zuletzt in rasender Geschwindigkeit ausgebreitet: Laut Statistik gab 
es im vergangenen Jahr rund 300 Millionen unerlaubte Werbeanrufe. Ob 
diese Zahl - wie von Justizministerin Zypries erhofft - nun 
eingedämmt werden kann, bleibt abzuwarten.
Zwar ist es richtig, nicht zu jedem am Telefon abgeschlossenen 
Vertrag eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Das würde in 
starkem Maß auch die legalen Geschäfte beeinträchtigen - sowohl aus 
Sicht der Unternehmen als auch der Kunden. Doch leichtgläubige 
Menschen, die die nun gebotenen schriftlichen und mitunter sicher 
trickreich versteckten Widerrufs-Hinweise zu spät erkennen, bleiben 
weiterhin hilflos auf der Strecke. Telefonwerber, die - wie eine 
Abgeordnete berichtete - nicht einmal davor zurückschrecken, 
Mitglieder von Alzheimer-Selbsthilfegruppen anzurufen, müssen auch 
nach Ablauf der nun verlängerten Fristen rechtlich belangt werden 
können.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207

Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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