Neue OZ: Kommentar zu Bundestag
Verbraucher
Telefonwerbung
Osnabrück (ots)
Überfällige Verschärfung
Die Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung war überfällig. Kaum zu glauben, dass die Rechte der Verbraucher im relativ jungen Internet zum Teil schon besser geschützt waren als am Hörer. Und das rund 133 Jahre nach der Patentanmeldung des US-Amerikaners Bell für seine Weiterentwicklung des Reis'schen Telefons. Sicher, den Berufszweig des zwielichtigen Telefonwerbers gibt es noch nicht ganz so lange. Doch hat er sich zuletzt in rasender Geschwindigkeit ausgebreitet: Laut Statistik gab es im vergangenen Jahr rund 300 Millionen unerlaubte Werbeanrufe. Ob diese Zahl - wie von Justizministerin Zypries erhofft - nun eingedämmt werden kann, bleibt abzuwarten.
Zwar ist es richtig, nicht zu jedem am Telefon abgeschlossenen Vertrag eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Das würde in starkem Maß auch die legalen Geschäfte beeinträchtigen - sowohl aus Sicht der Unternehmen als auch der Kunden. Doch leichtgläubige Menschen, die die nun gebotenen schriftlichen und mitunter sicher trickreich versteckten Widerrufs-Hinweise zu spät erkennen, bleiben weiterhin hilflos auf der Strecke. Telefonwerber, die - wie eine Abgeordnete berichtete - nicht einmal davor zurückschrecken, Mitglieder von Alzheimer-Selbsthilfegruppen anzurufen, müssen auch nach Ablauf der nun verlängerten Fristen rechtlich belangt werden können.
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