Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Kinderpornografie
Osnabrück (ots)
Rote Karte für Kommissar Zufall
In einer Zeit, in der Daten-Skandale tiefes Misstrauen gegen jede Form von Kontrolle schüren, sorgt der Karlsruher Beschluss für eine wichtige Klarstellung: Nicht überall, wo der Staat im großen Stil auf Daten zugreift, tritt er die Rechte der Betroffenen mit Füßen.
Liegen greifbare Anhaltspunkte für erhebliche Straftaten vor, dürfen auch die Daten vieler Unbescholtener abgeklopft werden, um einige Verdächtige aufzuspüren. Überschritten ist die rote Linie erst, wenn Kreditkarten- oder Telefondaten nach vagen Kriterien ins Blaue hinein gefiltert werden. Eine Suche in der Hoffnung auf Kommissar Zufall darf es nicht geben.
Deshalb könnte es für das Bundeskriminalamt unangenehm werden: Sollten sich Berichte bestätigen, wonach die Behörde den Telekom-Datenbestand ohne konkreten Verdacht nach Hinweisen auf "islamistische Schläfer" durchwühlte, wird es berechtigte Kritik hageln - vom Vertrauensverlust für das BKA ganz zu schweigen.
Für die Kämpfer gegen Kinderpornografie ist der Beschluss aus Karlsruhe hingegen ein Meilenstein. Die zentrale Ermittlungsstelle in Halle kann künftig mit höchstrichterlichem Plazet auf Kreditkartenfirmen zugehen und deren Hilfe bei der Suche nach Pädophilen einfordern. Das ist enorm wichtig, weil die Kreditkarten der Besteller häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen sind.
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