Neue OZ: Kommentar zu Urteile
Rechtsextremismus
Osnabrück (ots)
Kein Freibrief für Nazis
Nun können Neonazis in Deutschland sogar mit höchstrichterlichem Segen hetzen, wenn sie es nur geschickt genug anstellen. Wer das Urteil des Bundesgerichtshofs so versteht, liegt gründlich daneben.
Die Richter haben mitnichten einen Freibrief für Propaganda brauner Wirrköpfe in englischer, französischer oder holländischer Sprache ausgestellt. Sie haben nach dem Strafgesetz entschieden, das in diesem Fall kein anderes Ergebnis zuließ. Wer Hemden mit der Aufschrift "Blood & Honour" unter die Leute bringt, verwendet nun mal keine Kennzeichen einer früheren NS-Organisation, wie das Landgericht Gera annahm.
Neben der Strafbarkeit von NS-Kennzeichen enthält das Gesetz aber ein stattliches Arsenal anderer Vorschriften, um rechte Hetze zu unterbinden. So macht sich - unabhängig von der Sprache - strafbar, wer Ziele des Nationalsozialismus oder von verbotenen Organisationen propagiert.
Will heißen: Die Juristen in Gera haben sich schlicht im Paragrafen vergriffen, als sie den Hemden-Händler aus Thüringen verurteilten. Ein ärgerlicher Fehler, der sich bei der Neuauflage des Prozesses aber korrigieren lässt. Wehklagen über eine zu lasche Justiz ist unangebracht.
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