Neue OZ: Kommentar zu Affären
Kirchen
Missbrauch
Osnabrück (ots)
Verjährungsfrist abschaffen
Runder Tisch und Sonderaufklärer, Hotlines und Polit-Debatten - all dies mag seinen Sinn haben, wenn es um Missbrauch von Kindern in Schulen und Heimen, Kirchen und Vereinen oder natürlich auch zu Hause geht. Aber zugleich lenkt es ab vom Kern der Dinge: dem individuellen Leid. Verursacht von einzelnen Tätern. Und die gehören, weit weg von allen Runden Tischen, vor Gericht und in aller Härte bestraft.
Es ist schwer nachvollziehbar, wieso etwa die katholische Kirche einen Fall aus dem Jahr 1999 erst jetzt ans Licht bringt. Vorher hielt sie die Sache zurück, im Interesse der Familie, wie sie nun meint. Diese Haltung ist grundverkehrt. Auch die Direktive, solche Fälle erst intern zu klären, ist starker Tobak. Zumal es der Verjährung Vorschub leistet, wenn nach Jahren des Schweigens erst einmal über Jahre geprüft wird - und ganz plötzlich die Sache zu lange her ist.
Es fällt auf, dass die große Mehrzahl zuletzt bekannt gewordener Fälle alt ist, die Täter oft tot sind. Und was kam danach? Auch wenn in den 70er-, 80er-Jahren ein Wandel mit Blick auf Gewalt in der Erziehung Einzug hielt: Dass sich die Menschheit gerade bei sexuellen Verfehlungen urplötzlich gebessert hat, erscheint unwahrscheinlich.
Es wird also nicht bei alten Fällen bleiben. Sobald die Opfer die Kraft dazu haben, gelangen auch Vorkommnisse aus jüngeren Jahren ans Licht. Dann müssen die Täter wissen: Sie sind schuldig. Und ob sofort oder später: Sie gehören bestraft. Die Verjährungsfrist bei Missbrauch muss deshalb fallen.
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