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Neue OZ: Kommentar zu Bundeswehr

Osnabrück (ots)

Das Signal von Kundus

Ist die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr? Gilt künftig Sonderrecht für die Bundeswehr? Die Grünen bleiben bei ihren massiven Bedenken gegen eine zentrale Staatsanwaltschaft für mutmaßliche Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz. Solche Hinweise sind ernst zu nehmen. Doch überwiegen positive Aspekte.

So liegt es auf der Hand, dass Staatsanwälte, die sich wiederholt und vertieft mit Extremsituationen bei militärischen Aktionen befasst haben, schneller und fundierter arbeiten können. Denn es ist nun einmal ein Unterschied, ob es um Delikte im deutschen Straßenverkehr geht oder um Straßenkontrollen in Afghanistan, um ein Beispiel mit Signalcharakter zu nennen. In der Nähe von Kundus kam es 2008 zu einem Blutbad. Als ein Auto trotz Warnschüssen nicht anhielt, eröffnete ein Bundeswehrkontrollposten das Feuer auf den Wagen. Eine Frau und zwei Kinder starben.

Solche Vorfälle aufzuklären ist das eine. Dabei hat Gründlichkeit oberste Priorität. Doch zugleich haben Soldaten, die in gefährliche Auslandseinsätze geschickt werden, das Recht auf Verfahren ohne unnötige Verzögerungen und Unsicherheiten. Spezialisierte Staatsanwälte mit besonderen Hintergrundkenntnissen können da nur von Vorteil sein.

Im Übrigen sind Schwerpunktstaatsanwaltschaften gang und gäbe. Es gibt sie (auf Länderebene) für eine Vielzahl von Fällen, so etwa für Wirtschaftsstrafsachen oder Verstöße gegen die Betäubungsmittelgesetze.

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