Neue OZ: Kommentar zu BGH -Urteil
Hausrecht
Osnabrück (ots)
Zivilcourage, die rechtens ist
Ein Rechtsextremer kämpft für Toleranz. Das muss man erst einmal sacken lassen. Freilich aber ging es Udo Voigt bei seinem Feldzug nur um die Gleichbehandlung seiner selbst: Der Ex-NPD-Chef wollte in einem Hotel privat urlauben und wurde wegen seiner politischen Gesinnung des Hauses verwiesen. Während er dagegen klagte, bekam der Hoteldirektor für den Rauswurf Lob aus der Bevölkerung, heimste sogar Preise für Zivilcourage ein.
Grundgesetz, Hausrecht, Antidiskriminierungsgesetz, Vertragsrecht: Der Bundesgerichtshof musste sich durch juristisches Dickicht kämpfen. Nun haben die Richter das Hausrecht von Hotelbetreibern, die Entscheidung des Hoteliers grundsätzlich gestützt.
So nachvollziehbar aber das Handeln des engagierten Gastronomen ist: Einem Gast Hausverbot zu erteilen, obwohl vermutlich keine konkreten Störungen durch ihn zu erwarten sind wie im Fall Voigt, ist rechtlich überaus fragwürdig. Und: Grundrechte gelten für alle, auch für Neonazis. Allzu oft fallen Rechtsextreme zwar damit auf, dass sie diese Errungenschaften mit Füßen treten. Immer wieder wird der NPD Verfassungsfeindlichkeit attestiert. Und eben hier wäre der Ansatz für eine Lösung: die NPD zu verbieten, statt Einzelne zu diskriminieren - auch wenn deren Gesinnung unerträglich ist. Voigt hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Chancenlos ist er nicht.
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