Neue OZ: Kommentar zu Post/NPD
Osnabrück (ots)
Handeln kann jeder
Es ehrt die Post, die Zustellung von NPD-Propaganda verweigert zu haben. Ein Unternehmen hat ein Recht darauf, Haltung zu zeigen. Trotzdem: Auch das Gesetz hat seinen Wert. Dem hat der Bundesgerichtshof jetzt Geltung verschafft. Denn wird in einer solchen Frage über den Daumen gepeilt und nach Neigung geurteilt, wächst die Gefahr, dass auf Dauer genau das entsteht, was NPD-Gegner doch eigentlich verhindern wollen: Ausgrenzung, Willkür, Machtmissbrauch. Das gilt zumal dann, wenn ein Konzern de facto Monopolist und zu großen Teilen in Staatsbesitz ist.
Sofern die Inhalte rechtlich nicht zu beanstanden sind, hat die Post sie zu transportieren. Wer wollte sonst garantieren, dass nicht irgendwann Schriften einer Glaubensgruppe, umstrittener Künstler, der Linkspartei oder von wem auch immer nicht zugestellt werden, wenn ein Manager dies gerade für angebracht hält. Das wäre eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.
Wer keine Post der NPD erhalten will, kann dies gegenüber der Partei individuell erklären (am besten per Einschreiben mit Rückschein) und sie abmahnen lassen, falls sie sich nicht daran hält. Allein die Zustellung kostet die darbende NPD viel Geld. Ein- und Widersprüche bearbeiten zu müssen, führte sie vollends an ihre Grenzen. So kann jeder Empfänger selbst ein Zeichen setzen, während die Post ihrer Pflicht nachkommt.
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