Neue OZ: Kommentar zu Recht
Arbeit
Kirche
Osnabrück (ots)
Einen Fuß in der Tür
Es ist wie nach etlichen Bundestags- und Landtagswahlen, wenn sich fast alle Beteiligten als Sieger sehen. Auch nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigten sich sowohl die Gewerkschaften als auch die kirchlichen Wohlfahrtsverbände zufrieden.
Die Gewerkschaften Verdi und Marburger Bund haben nun einen Fuß in der Tür, wenn es um das Streikrecht geht - Diakonie und Caritas sehen dagegen den bisherigen Sonderweg im kirchlichen Arbeitsrecht bestätigt. Doch welche Konsequenzen hat die Entscheidung der Erfurter Richter? Erst die schriftliche Urteilsbegründung wird vermutlich für Klarheit sorgen.
Jahrelang funktionierte das System des sogenannten Dritten Weges der Kirchen weitgehend ohne Konflikte. Der Kostendruck und ein verschärfter Preiswettbewerb im Gesundheitswesen und in der Pflege haben die Situation verändert. Und wenn die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sich für die Belange kirchlicher Arbeitnehmer einsetzt, verfolgt sie angesichts dramatischer Mitgliederverluste auch Eigeninteressen.
Nun ist es sehr wahrscheinlich, dass noch nicht das letzte Wort zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen gesprochen ist. Gut möglich, dass sich die Juristen beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch mit der Materie befassen werden. Doch auch dann gilt: Die Erfurter Arbeitsrichter haben die Richtung vorgegeben und die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt.
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