Neue OZ: Kommentar zu Unterhaltsrecht/Scheidung
Osnabrück (ots)
Einem Klischee aufgesessen
Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin. Mit dieser primitiven Parole boxten 2008 die Befürworter das neue Unterhaltsrecht durch. Die zweifellos unfaire Regelung, dass der Mann nicht selten bis an sein Lebensende zur Kasse gebeten wurde, damit die Ex-Partnerin nach der Scheidung keine Einschränkung ihres Lebensstandards hinnehmen musste, wurde damals quasi ins Gegenteil verkehrt. Auch Frauen, die sich im Vertrauen auf eine traditionelle Rollenverteilung jahrelang um Kinder und Haushalt kümmern, stehen seitdem oft ohne irgendeinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt da. Zu alt, um noch beruflich Fuß zu fassen, drohen sie in Armut abzugleiten.
Sogar wenn die Scheidung schon viele Jahre zurückliegt, kann der zahlende Partner gegen den alten Unterhaltstitel mit einer Abänderungsklagevon vor 2008 vorgehen. In vielen Fällen geschieht das auch, und nicht wenige Frauen stehen plötzlich mit leeren Händen da.
Fünf lange Jahre haben die Politiker gebraucht, um zu merken, dass sie sich bei der Reform des Unterhaltsrechts zu sehr von dem Klischee der viel zitierten Chefarztgattin haben beeinflussen lassen. Die Ankündigung der Bundesregierung, die Dauer einer Ehe künftig stärker zu berücksichtigen, geht in die richtige Richtung. Auf eine traditionelle Rollenverteilung in einer Ehe sollten sich Frauen aber auch in Zukunft nur einlassen, wenn sie sich durch einen Ehevertrag abgesichert haben. Vertrauen ist gut, ein Vertrag aber besser.
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