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Neue OZ: Nachricht zu Urteil zu Sicherungsverwahrung für Sextäter

Osnabrück (ots)

Nach Kindesmissbrauch: Sicherungsverwahrung für Sextäter?

Landgericht Osnabrück entscheidet - Opfer fürchten sich vor Freilassung

Osnabrück.- Ein 2007 wegen Kindesmissbrauchs zu insgesamt 13 Jahren Gefängnis verurteilter Sextäter aus Bramsche beschäftigt erneut das Landgericht Osnabrück: Die 10. Große Strafkammer will am Mittwoch, 4. Dezember, darüber entscheiden, ob der Mann nach Verbüßung der Strafe frei oder in lebenslange Sicherungsverwahrung kommt, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (Samstag).

Der heute 58-Jährige sei unter anderem wegen des schweren sexuellen Missbrauchs zweier zum Tatzeitpunkt sieben und neun Jahre alter Mädchen schuldig gesprochen worden. Der Pädophile hatte die Minderjährigen nach Überzeugung des Gerichts vergewaltigt und von seinen Taten Fotos und Videos angefertigt, die später im Internet auftauchten. Insgesamt sei er in 26 Einzelfällen schuldig gesprochen worden, schreibt die "Neue OZ".

Seit dem Urteil im November 2007 sitzt der Bramscher im Gefängnis. Die Richter hatten sich damals vorbehalten, ob der Mann nach der Haftstrafe in Sicherungsverwahrung genommen wird. Wie die "Neue OZ" jetzt unter Berufung auf das Landgericht berichtet, soll am Mittwoch ein Gutachter seine Einschätzung abgeben, ob der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Nach Paragraf 66a des Strafgesetzbuches ist eine Sicherungsverwahrung dann anzuordnen, wenn auch nach Verbüßung der Haft "erhebliche Straftaten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden".

Laut "Neuer OZ" treten die beiden Opfer als Nebenkläger in der Verhandlung auf. "Sie haben Angst davor, dass der Mann irgendwann einmal wieder freikommt", sagte ihre Anwältin Maria Rainer-Volkert im Gespräch mit der Zeitung. Aus ihrer Sicht führt kein Weg an einer Sicherungsverwahrung vorbei.

Eine Entscheidung könnte nach Angaben des Blattes noch am Mittwoch fallen, da die Kammer keinen weiteren Termin anberaumt hat. Die Verhandlung beginnt um 9.15 Uhr.

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