NOZ: Länder wollen Rundfunkbeitrag an Inflationsrate koppeln
Osnabrück (ots)
Länder wollen Rundfunkbeitrag an Inflationsrate koppeln
Ministerpräsident Günther: "Wir müssen neu denken" - Aus der KEF steht bevor - Angebote sollen künftig leichter entfallen können - Beratungen nächste Woche
Osnabrück. Die Entwicklung des Rundfunkbeitrags soll sich künftig an der allgemeinen Preissteigerung orientieren. Gleichzeitig wollen die Ministerpräsidenten es ARD und ZDF ermöglichen, Teile ihres Programms eigenverantwortlich zu streichen, um andere Schwerpunkte zu setzen oder um zu sparen. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ, Samstag) unter Berufung auf eine Vorlage, die auf der kommenden Woche auf der Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin beraten werden soll.
Grundlage des Vorhabens ist ein Vorschlag, den die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen erarbeitet haben. "Wir wollen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk", sagte der Kieler Regierungschef Daniel Günther der NOZ. "Allerdings sind Radio und Fernsehen heute nicht mehr die einzigen Verbreitungswege. Deshalb müssen wir neu denken: Wir brauchen einen flexibleren Auftrag, der auf Inhalten beruht, weg von der Betrachtung der Verbreitungswege", erklärte der Christdemokrat.
"Für eine umfassende Meinungsbildung sind Inhalte, die im Schwerpunkt aus Information, Bildung und Kultur bestehen, unerlässlich", führte Günther weiter aus. "Nur mit einem so definierten Programmauftrag hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Möglichkeit, auf die sich stetig verändernden Anforderungen der Gesellschaft zu reagieren", sagte er. Wenn der Umfang des Auftrags künftig weniger präzise formuliert sei, eröffne dies zudem Sparmöglichkeiten, indem das eine oder andere Angebot auf Basis eigener Entscheidung entfallen könne.
"Dies wollen wir mit einer Finanzierungsstruktur verbinden, die den Anstalten den Raum gibt, ihren Programmauftrag im Rahmen eines festen Budgets erfüllen zu können", erklärte Günther. "Für uns gehört dazu eine Budgetentwicklung anhand der Inflationsrate."
Das bisherige Verfahren, den Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandfunk mitsamt etwaiger Steigerungen von der Kommission KEF festsetzen zu lassen, würde damit abgeschafft werden.
Nach NOZ-Angaben deutet sich unter den Ministerpräsidenten eine breite Zustimmung für die Initiative an. Dafür sprächen die Größe der Gruppe der vorbereitenden Länder und der hohe Grad an Einigkeit darin. Auch seien Sondierungen in den übrigen Staatskanzleien positiv ausgefallen, hieß es in beteiligten Kreisen.
Aktuelle Aussagen aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern stützen diesen Eindruck, auch wenn die Regierungschefs die konkrete Vorlage im Vorfeld der Sitzung nicht öffentlich bewerten wollten. "Wir haben es mit einer neuen Medienwelt zu tun, in der die zentrale Frage lautet. Wie erhalten wir uns Qualitätsjournalismus? Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind für mich in dieser Hinsicht unverzichtbar", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil der NOZ. "Die Sendeanstalten dürfen nicht mit Geld um sich schmeißen, das tun sie auch nicht, und sie sollen auch darüber nachdenken, wie sie den Rundfunkbeitrag in Grenzen halten sollten. Aber Art und Struktur des Systems sind richtig und wichtig", sagte der SPD-Politiker.
Ohne einer Bewertung der Reform vorgreifen zu wollen, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig, "ich halte den öffentlichen Rundfunk für wichtig, und es ist richtig, dass er gebührenfinanziert ist". Nicht unter den Tisch fallen dürfe die Berichterstattung aus den Regionen, was etwa bei der Reduzierung der Sender auf nur noch einen gegeben sei, sagte die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende der NOZ.
Offen ist, was aus der gegenwärtigen Prüfung des Systems durch das Bundesverfassungsgericht folgt. Insbesondere, dass Einzelpersonen dieselbe Summe zahlen müssen wie große Familien oder Wohngemeinschaften, könnte laut Juristen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen. Auch europarechtlich sind Fragen des deutschen Systems derzeit Gegenstand der Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof.
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