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Westfalenpost: Kopftuch-Urteil

Hagen (ots)

<p>Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, dass es alle Jahre wieder Streit darum gibt, was kirchliche Einrichtungen von ihren Mitarbeitern verlangen dürfen - und was nicht. Meist geht es um die Frage, wie weit sie in das Privatleben der Beschäftigten hineinregieren dürfen. Noch gut in Erinnerung ist der Fall eines Chefarztes, der nach der Scheidung jahrelang mit seiner neuen Freundin zusammenlebte. Doch als er sie heiratete, also eine zweite Ehe einging, kündigte ihm die katholische Klinik - musste ihn nach dem Urteil des Erfurter Bundesarbeitsgerichts aber wieder anstellen. Der Klage einer Muslimin allerdings, die mit Kopftuch im Krankenhaus arbeiten wollte, hat dasselbe Gericht nun nicht stattgegeben.</p><p/><p>Nun kann man einwenden, dass es eigentlich völlig egal sein sollte, ob eine Krankenschwester ein Häubchen oder ein Tuch auf dem Kopf trägt, solange sie den Patienten hilft, sie wäscht, pflegt, gut betreut. Man mag auch überlegen, ob es sich eine Klinik in Zeiten des Pflegemangels leisten kann, Fachkräfte zu vergraulen. Schlau ist das Vorgehen vermutlich nicht. </p><p/><p>Und doch erscheint das Urteil in diesem Fall gerechtfertigt und nicht als ein Zeichen von Intoleranz. Denn schließlich hat die evangelische Kirche sich hier nicht in das Privatleben der Mitarbeiterin eingemischt. Sie hat nicht von ihr verlangt, das Kopftuch in ihrer Freizeit abzulegen. Sie hat nur gefordert, es nicht während der Arbeitszeit zu tragen. Von einer evangelischen Klinik zu verlangen, ein solch öffentliches Bekenntnis zum muslimischen Glauben zu dulden - das wäre wohl so, als ob man von den Sozialdemokraten erwartete, einen Mitarbeiter zu halten, der bei Wahlkämpfen im T-Shirt mit CDU-Aufdruck auftritt. </p>

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