Westfalenpost: Frage der Verhältnismäßigkeit
Kommentar von Wilfried Goebels zur geplanten Videoüberwachung in Innenstädten
Hagen (ots)
Es geht um eine Grundsatzfrage: Dürfen Bürgerrechte für mehr Sicherheit eingeschränkt werden? Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum verletzt Persönlichkeitsrechte, weil Bürger ohne Einwilligung beobachtet werden können. Deshalb droht eine Klagewelle, wenn Städte Kameras aufbauen. Dass Meschede gegen eine mögliche Weisung der Kommunalaufsicht notfalls selbst klagen will, beschreibt allerdings eine neue Qualität der Auseinandersetzung.
Dabei lohnt es, die Pläne der Sauerländer Vorreiter im Detail zu begutachten. Anders als in Metropolen wie London geht es nicht um eine flächendeckende Beobachtung in Orwellscher Dimension. Verstößt es wirklich gegen die Rechtsordnung, wenn aufgezeichnete Fotos nur nach Delikten eingesehen werden können und sonst automatisch gelöscht werden? Diese Form der Videosicherung unterscheidet sich erheblich von der akzeptierten Vollüberwachung in Bahnhöfen und Zügen. Dass der Datenschutz den Kommunen bei der Kontrolle der Bürger enge Grenzen setzt, ist nachvollziehbar. Aber auch hier muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Wenn es Angsträume oder Vandalismus-Schwerpunkte gibt, dient eine Videosicherung dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger. Die Standorte für Kameras müssen begrenzt und begründet sein, ein Verbot der Videosicherung aber scheint überzogen.
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