Neues Deutschland: zu Online-Durchsuchungen
Berlin (ots)
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich seit gestern mit der - wie man so sagt - umstrittenen Online-Durchsuchung. Die Frage lautet: Dürfen deutsche Sicherheitsbehörden (andere, so Bushs NSA, fragen deutsche Richter gar nicht erst!) heimische Computer sowie deren Internet-Verbindungen ausspionieren? Das seit Dezember 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen sagt: Ja. Dagegen laufen Datenschützer Sturm. Mit guten, bei einigem Nachdenken sogar privat nachvollziehbaren Gründen. Schäuble möchte die Online-Durchsuchung bundesweit. Und er hat, wie er augenzwinkernd durchblicken ließ, das Gesetz cleverer formulieren lassen. Mögen die NRW-Provinzler ruhig vor den Richtern scheitern. Schäuble sagt, es sei der Fluch der Technik, dass »er« sich mit fremden Computern »verlinken« müsse, um schwere Verbrechen zu verhindern oder zumindest aufzuklären. Also auch solche wie den Mord an Barschel im Jahre 1987? Zugegeben, das ist konstruiert. Computerzeiten setzten später ein. Doch nur mal angenommen, das BKA hätte damals schon ...? Dann wüssten wir vermutlich heute auch nicht mehr über die Hintergründe dieses Verbrechens. Recht ist das Eine, Staatsräson das Entscheidende. Denn wie seit grauer Vorzeit ist maßgebend, wer welche Informationen wofür gegen wen verwendet. So alt der Spruch ist, er stimmt: Wissen ist Macht!
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