Neues Deutschland: zur Debatte um die Zwangsverrentung
Berlin (ots)
Entweder das Arbeitslosengeld (ALG) I für Ältere verlängern oder die 58er Regelung beibehalten, hatte sich wohl die Bundesregierung gesagt und sich für Ersteres entschieden: Das macht mehr her. Sieht nach Gerechtigkeit aus. Doch davon kann keine Rede sein. Lediglcih 16 Prozent aller 60- bis 64-Jährigen haben derzeit einen sozialversicherungspflichtigen Job. Ein Großteil der anderen geht mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Arbeitslosigkeit oder Minijob in Rente. Und, wie es derzeit aussieht, schnurstracks in die Altersarmut. Denn ab 2008 läuft die 58er Regelung aus - damit greift die Nachrangigkeitsklausel, wonach jedes Mittel genutzt werden muss, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Auch eine vorzeitige Rente. Wer jedoch diesen Weg wählt, muss Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen. Auch wenn dadurch zusätzlich Sozialhilfe notwendig wird, weil das Einkommen unter das Sozialhilfeniveau rutscht. Von Altersarmut bedroht wären vor allem Frauen aus dem Westen, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Deren Rente ist wegen ihrer Er-werbsbiografie sowieso oft niedrig. Eine Sonderregelung ähnlich der 58er Klausel wäre nur eine nette Geste. Mindestens genau so wichtig ist es, den Freibetrag für Schonvermögen heraufzusetzen. Besser als jede Klausel indessen ist - ein Job. Am besten jedoch ein Grundeinkommen ohne Zwang zu Job oder Rente.
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