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Neues Deutschland: zum Urteil im Zumwinkel-Prozess

Berlin (ots)

Die gefühlte Gerechtigkeit in unserem Lande bewegt
sich mal wieder im Negativbereich. Klaus Zumwinkel muss nicht ins 
Gefängnis. Der alte Spruch, laut dem vor dem Gesetz alle gleich, aber
manche gleicher sind, macht die Runde. Dabei ist das Urteil nur in 
der Norm. In der, die hierzulande mit vergleichbaren Verfahren gegen 
Top-Manager gesetzt wurde.
 Was auch soll ein kleiner Richter machen, wenn die hinterzogene 
Summe - wie durch ein Wunder - unter der blieb, die der 
Bundesgerichtshof als haftwürdig betrachtet und die Verteidigung so 
überaus wirkungsvoll von der Anklage unterstützt wird. Mit tollen 
Argumenten: Einmal ertappt, habe Zumwinkel alles gestanden und die 
fehlenden Steuern nachgezahlt. Zudem sei es Strafe genug, wenn sich 
ein »Manager des Jahres« öffentlich als Asozialer bezeichnen lassen 
muss, nur weil er den größten Fehler seines Lebens gemacht hat und er
ein klitze-klein-wenig kriminell ist. Zumwinkels Reue, die wie ein 
Schleier vor den Augen der Justiz weht, kostet ihn nur Geld. Davon 
hat er selbst nach Abzug aktuell verfügter Zusatzausgaben noch immer 
genug.
 So funktioniert Zweiklassenjustiz. Und dabei haben wir noch nicht 
einmal von jenen geredet, die als Banker oder in der Wirtschaft Geld 
»verbrennen« und damit die soziale Existenz von Millionen gefährden. 
Die bekommen statt deftiger Anklagen fette Bürgschaften angehängt.

Pressekontakt:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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