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Neues Deutschland: zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über Rechte von Bürgern gegen die Atomwirtschaft

Berlin (ots)

Genugtuung bei den Atomkraftgegnern im Wendland.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Bürgern gegen die 
Atomwirtschaft gestärkt. Die Karlsruher Richter ließen Klagen von 
Anwohnern gegen die Castortransporte nach Gorleben zu. Niedersachsens
Oberverwaltungsgericht hat eine solche Klagebefugnis regelmäßig in 
Abrede gestellt. Dieses werteten die Verfassungsrichter als Verstoß 
gegen Grundrechte.
 Karlsruhe konstatiert ein »spezifisches Gefährdungspotenzial bei der
Beförderung von Kernbrennstoffen«. Endlich können sich die 
Hauptbetroffenen auch juristisch gegen die strahlenden und unsinnigen
Atommülltransporte wehren. Atomwirtschaft und Bundesregierung, die 
über das Bundesamt für Strahlenschutz die Transporte genehmigt, sind 
nun in der Pflicht, die Notwendigkeit der Fuhren wasserdicht zu 
begründen und vor allem deren Ungefährlichkeit nach〜zuweisen. 
Das dürfte seit den Meldungen über erhöhte Strahlung beim jüngsten 
Castor-Transport im November einige Mühe machen.
 Vom Tisch sind die Transporte mit dem Karlsruher Urteil natürlich 
nicht. Eine Klage zuzulassen und ihr inhaltlich stattzugeben, sind 
zweierlei Dinge. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat sich in 
der Vergangenheit nicht gerade als atom- und regierungskritisch 
profiliert. Lautstarker Protest auf der Straße wird also auch 
weiterhin nötig sein, um die Transporte zu stören und den Unsinn der 
Atommüllverschieberei durch halb Europa anzuprangern.

Pressekontakt:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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