neues deutschland: Neuauflage des NPD-Verbotsantrags: Die Richter 
und die Spitzel¶
Berlin (ots)
Der neuerliche Antrag auf ein Verbot der NPD steht unter keinem guten Stern. Nicht einmal Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), sonst mit der großen Keule schnell bei der Hand, scheint an einen Erfolg zu glauben, die Kanzlerin wünscht unverbindlich Glück. Es scheint fast, als hofften Teile der Regierung in Wahrheit auf ein Scheitern. Dafür gäbe es Gründe. Denn man darf nicht nur gespannt sein, wie sich Karlsruhe in der heiklen Frage eines Parteienverbotes verhält. Das Urteil wird weiter reichen: Wenn Karlsruhe nämlich findet, dass der neue, ohne V-Leute zusammengetragene Antrag stichhaltig ist, womit ließe sich dann ein weiterer Einsatz verdeckter Spitzel rechtfertigen? Um Radikalisierungsprozesse zu erkennen? Um ein Verbot durchzusetzen? Letzteres darf der Verfassungsschutz nicht, da er keine Polizeigewalt hat. Und bezüglich der Früherkennung hat das Spitzelsystem beispiellos versagt: Just als zahllose V-Leute in der NPD und deren Umfeld operierten und Material für den gerade deswegen gescheiterten Erstantrag von 2003 sammelten, lief die Mordserie des - im neuen Antrag als die NPD mitbelastend aufgeführten - NSU auf Hochtouren. Erkannt oder gemeldet hat das niemand. Somit bedeutete ein diesmal positiver Karlsruher Bescheid nichts anderes als schon beim letzten Mal die Ablehnung: eine schallende Ohrfeige für die Praktiken der Verfassungsschutzämter. Und wäre damit nicht unbedingt im Sinn des Innenministers.
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