neues deutschland: zur Debatte um das Streikrecht
Berlin (ots)
Mit der Verhältnismäßigkeit ist es wie mit dem Geschmack: Es lässt sich vorzüglich ergebnislos darüber streiten. Drei Tage wollen die Piloten der Lufthansa die Arbeit niederlegen, rund eine Milliarde Euro Schaden steht im Raum. Ist das verhältnismäßig? Eigentlich nutzt die Gewerkschaft nur einen wichtigen Grundsatz: Streik muss wehtun. Arbeitgebern gefällt das nicht, deswegen rufen sie in solchen Momenten gerne nach Gesetzesänderungen wie etwa der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft, Michael Frenzel. Der forderte, die »dauerhafte Streikgefahr auf ein verträgliches Maß« zu reduzieren. Und die Politik hört hin, zumindest die CDU. Unionsfraktionsvize Arnold Vaatz kritisierte, auch in Tarifkonflikten müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Den Fall Lufthansa will er nun zum Anlass nehmen, um über eine Gesetzesänderung nachzudenken, die Schwarz-Rot schon in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben hat: die Tarifeinheit. Damit würden die kleineren, aber oftmals wirkmächtigeren Gewerkschaften in einem Betrieb ausgehebelt. Ihr Streikrecht ginge verloren. Die Christdemokraten kratzen also wieder mal ganz undemokratisch am Grundgesetz. Dabei gilt im Streikrecht bereits nach heutiger Rechtsprechung eben diese Verhältnismäßigkeit, übrigens für beide Seiten. Und dem Unmut der Unternehmen zum Trotz wird hierzulande im europäischen Vergleich selten gestreikt - verhältnismäßig.
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