neues deutschland: Wahlforscher Hermann Schmitt bezweifelt Zustandekommen neuer rechter Fraktion im EU-Parlament
Berlin (ots)
Nach aktuellen Umfragen können rechtsradikale Parteien bei der morgen beginnenden Europawahl mit erheblichem Zulauf rechnen. Der Wahlforscher Hermann Schmitt glaubt aber nicht daran, dass sich dadurch eine neue rechte Fraktion im Europäischen Parlament etablieren wird. Den Ankündigungen von Marine Le Pen, Vorsitzende der französischen rechtsradikalen Partei Front National, und des niederländischen Chefs der Partei für die Freiheit, Geert Wilders, traut er nicht. "Ich habe große Zweifel, dass sie zusammen über fünf Jahre Politik machen könnten", sagt Schmitt im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Donnerstagausgabe).
Dass Europakritiker Zulauf haben, erklärt der Sozialwissenschaftler mit den für die Wähler bedeutenden Themen. An erster Stelle stehe die Krise und ihre Bewältigung, gefolgt von der Debatte über Arbeitsmigration und ihre Folgen. "Wenn man nicht die politischen Inhalte betrachtet, sondern nur die Symbolik, sind es diese Themen, die diesmal Europakritik links und rechts stärker machen werden", so Schmitt. Dass neben dem Erstarken rechter Parteien ein Zuwachs für linke Kräfte zu erwarten ist, sieht Schmitt nicht als Widerspruch. "Linke Positionen sind gerade aufgrund von Jugendarbeitslosigkeit, brüchigen sozialen Netzen, Altersarmut und weiteren Problemen in der südeuropäischen Peripherie der EU, die der Krise geschuldet sind, besonders populär."
Der am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung und an der Universität Manchester tätige Wissenschaftler erwartet vor dem Hintergrund der in Deutschland nicht mehr gültigen Sperrklausel keine Beeinträchtigungen für die Arbeit des EU-Parlaments. Dennoch kritisiert er den Wegfall einer Prozent-Hürde, weil damit prinzipiell die Gleichheitsrechte höher bewertet werden als die Funktionserfordernisse des Parlaments. "Das Europäische Parlament ist heute mit dem Rat ein gleichberechtigter Gesetzgeber. Und wir können es uns nicht leisten, diesen Mitgesetzgeber durch nostalgische Reflexe von höchsten Gerichten auf der nationalen Ebene zu beeinträchtigen." Schmitt war zu dieser Frage vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger bestellt worden.
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